Neustart der Naturbäder nach Covid 19
Seit Anfang Juni 2020 dürfen Freibäder unter Einhaltung von Maßnahmen hinsichtlich der Eindämmung von Covid 19 wieder öffnen.
Die Hamburger Schulferien begonnen am 25.6.2020. Die meisten Ferienreisen, insbesondere die der freien Jugendhilfe, wurden abgesagt. Viele Hamburger Familien, gerade aus einkommensschwächeren Haushalten, wissen nicht, wie die Freizeitgestaltung ihrer Kinder in den Freien aussehen soll.
Laut einer Studie des UKE gibt keine schweren Covid 19 Erkrankungen von Kindern in Hamburg.
Weiterhin ist eine Viren-Übertragung im Wasser, unabhängig ob behandelt oder nicht, höchst unwahrscheinlich. Zudem ist eine Infektion mit C19 im Freien höchst ebenfalls unwahrscheinlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 22.07.2020
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt: 22.07.2020
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport, der Sozialbehörde sowie der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 05.08.2020
BUKEA:
Im Bezirk Wandsbek gibt es folgende vier Naturbäder: Sommerbad Duvenstedt, Sommerbad Farmsen, Sommerbad Ostende und Sommerbad Volksdorf.
BUKEA:
In einem ersten Lockerungsschritt sind die Schwimmbäder mit chlorhaltigen Wasser, die regelmäßig gefiltert und mit Chlor desinfiziert werden, geöffnet worden. Da das Coronavirus von einer Lipidhülle umhüllt ist, kann es mit Chlor unschädlich gemacht werden. Das Desinfektionsmittel kann die Membran behüllter Viren inaktivieren und abtöten.
Dagegen bestand bei Naturbädern, die auf Chlor zur Desinfektion verzichten und lediglich auf biologische Reinigungs- und Abbauprozesse setzen, eine erhöhte Ansteckungsgefahr. Hierbei spielt vor allem die Wassertemperatur eine wichtige Rolle. Ab einer Temperatur von 23 Grad Celsius erhöht sich grundsätzlich die Gefahr der Vermehrung von Krankheitserregern. Aufgrund des positiven Verlaufs des Infektionsgeschehens hat der Hamburger Senat weitere Lockerungen und die Öffnung der Hallenbäder und Naturbäder beschlossen.
BUKEA:
Die Naturbäder dürfen gemäß § 20 Abs. 4 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) wieder betrieben werden.
Die allgemeinen Hygienepflichten nach § 5 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sind einzuhalten. Die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zu erfassen. Es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO zu erstellen. Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung des Schutzkonzeptes dem Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zu folgen.
BUKEA:
Nein, siehe auch Antwort zu 3.
BUKEA:
Die Betreiber von Freibädern konnten und können – wie weitere Akteurinnen und Akteure des Sports auch – hinsichtlich der durch die Corona-Epidemie bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zugreifen. Durch die Hamburger Corona Soforthilfe konnten kleinere und mittlere Unternehmen, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisation sowie Solo-Selbstständige Zuschüsse beantragen. Ebenfalls konnten u. a. gemeinnützige Sportvereine Zuschüsse über die Nothilfe Sport erhalten. Anträge für diese beiden Programme konnten bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Die Beantragung eines „IFB-Förderkredit Sport - Fördermodul Corona“ ist noch bis zum Ende des Jahres 2020 möglich. Dabei können gemeinnützige Sportvereine und –verbände sowie im Bereich Sport tätige kleine und mittlere Unternehmen zinsgünstige Kredite zwischen 15.000 Euro und 150.000 Euro erhalten. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Webseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (www.ifbhh.de).
Darüber hinaus prüft und bewertet der Senat die aktuelle Situation im Sport hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie kontinuierlich und wird weitere Maßnahmen treffen, sofern dies erforderlich ist, um den Sport in Hamburg bestmöglich durch die derzeitig angespannte Situation zu bringen.
Das Jahresergebnis von BLH wird gemäß dem Gewinnabführungsvertrag mit der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) ausgeglichen.
BIS:
Hamburgweit gibt es zahlreiche Freizeitangebote für Familien in den Sommerferien auch mit sportlichem bzw. Bewegungs-Angebot. Eine Möglichkeit, sich in den Sommermonaten sportlich aktiv zu betätigen, ist der Active City Summer. Unter www.activecitysummer.de kann bezirksbezogen nach passenden Angeboten gesucht werden; die Teilnahme ist kostenfrei.
Auch die jeweils ortsansässigen Vereine haben teilweise Angebote für Familien und/oder Kinder und Jugendliche für die Ferien konzipiert. Informationen dazu können bei den ortsansässigen Vereinen erfragt werden.
Das reguläre Vereinsprogramm kann zudem unter www.vtf-hamburg.de/sportfinder nach passenden Angeboten durchsucht werden, die jedoch in der Regel nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden können.
BKM:
Zum kulturellen Leben in Hamburg - auch in diesen Monaten - siehe https://www.hamburg.de/was-geht und https://www.hamburg.de/kultur/. Veranstaltungen im Freien werden zwar vereinzelt auch angeboten, die meisten finden aber in sicheren Innenräumen statt und halten Ermäßigungen für Kinder und Familien bereit.
BUKEA:
Familien stehen allgemein alternative Angebote in der Ferienzeit zur Verfügung. Angebote und Ausflugstipps sind im Hamburger Ferienpass (https://ferienpass-hamburg.de/) sowie auf dem Portal Hamburgaktiv (https://hamburg-aktiv.info/) veröffentlicht. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit und Angebote der Familienförderung bieten alternative Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Zudem ist das Baden in den freizugänglichen Badegewässern möglich.
keine Anlage/n
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