Neuregelungen durch das Baulandmobilisierungsgesetz - Referentenvortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung, die u.a. in der Planungs- und Genehmigungspraxis von Bedeutung sind.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 anlässlich des Antrags Drucksache
21-3450 beschlossen, die BSW zu einem Referentenvortrag einzuladen und den Antrag bis dahin zu vertagen.
Die BSW wird in der Sitzung am 24.08.2021 zum Inhalt des Baulandmobilisierungsgesetzes vortragen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Antrag Drucksache 21-3450 damit erledigt haben wird.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.