20-4631

Neurahlstedter Graben Kleine Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20/1830.1 und 20/2529 wurden die Fragen zu den Gewässern, Entwässerungsgräben und Mulden in Wandsbek und Rahlstedt beantwortet.

Es wurden auch die Fragen zu den Flurstücken 46,47 und 1219 beantwortet. Die Flächen wurden als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Zur Entwässerung der Flächen wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Wiesen um Biotope handelt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt (27.07.2017):

 

  1. Wann wurde die Funktions- und Leistungsprüfung des Geidelberggrabens vom Bezirksamt überprüft und mit welchen Ergebnis?

 

Der Graben wurde im Frühjahr 2017 letztmalig überprüft. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Eigentümer und Anlieger ihrer Unterhaltungsverpflichtung weit überwiegend  nachkommen.

 

  1. Wann erfolgte die Kontrolle des Neurahlstedter Grabens vom Bezirksamt und mit welchem Ergebnis?

 

Die Kontrolle erfolgte im Jahr 2016. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass in dem Abschnitt Höltigbaum bis Rückhaltebecken Boltwischen Baumfällungen erforderlich waren. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2017 durchgeführt. Baumfällungen in dem Abschnitt Rückhaltebecken Boltwischen bis Geidelberg wurden in 2016 erforderlich und durchgeführt. Außerdem wurde festgestellt, dass eine Sohlräumung und Gehölzrückschnitt erforderlich war. Diese Arbeiten wurden ebenfalls durchgeführt. Der weiterführende Gewässerabschnitt war nicht zu beanstanden.

 

  1. Wann wurde die Pflege der Gewässerränder am Neurahlstedter Graben durchgeführt?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

  1. Welche Funktion hat die Entwässerungsleitung für den Graben vom Flurstück 46 zur Oberflächenentwässerung ins öffentliche Siel auf den Flurstücken 2080 und 2321?

 

Die Fließrichtung erfolgt in entgegengesetzter Richtung als in der Frage impliziert: Die Straßenentwässerungsleitung für einen Teilabschnitt des Geidelbergs  mündet über die Leitung in den offenen, rückwärtig der Grundstücke Geidelberg 34-44 verlaufenden Graben (Geidelberggraben) aus und fließt dem Neurahlstedter Graben zu.

 

  1. Wer ist für diese Entwässerungsleitung verantwortlich und wer kontrolliert die Zugänglichkeit zu den Schächten auf den Flurstücken 46, 2080 und 2321?

 

Die Unterhaltungspflicht ist von den Eigentümern des Gewässers zu erfüllen. Die Unterhaltung obliegt neben den Eigentümern den Anliegern und den sonstigen Vorteilhabenden.

 

  1. Wurde vom Bezirksamt Wandsbek mit den Eigentümer der Flurstücke 46, 2080 und 2321 über die gemeinsame Entwässerungsleitung Gespräche geführt?
    1. Wenn ja, wann

 

Ja. Mit den Eigentümern der Flurstücke 46 und 2080 wurden Gespräche geführt. Die Eigentümer des Flurstückes 2321 haben daran nicht teilgenommen, da die Leitung nur auf dem Flurstück 2080 verläuft. Die letzten Gespräche mit beiden Eigentümern wurden in 2013 geführt. Mit dem Eigentümer von Flurstück 2080 in 2017.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

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