21-3605

Neues Glück auf der Wandsbeker Chaussee: Für die Einrichtung einer Protected Bike Lane Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3318.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 19.08.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.36

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft befürwortet die Errichtung einer Protected Bike Lane bei Gewährleistung des fließenden Verkehrs auf der Wandsbeker Chaussee in Richtung stadteinwärts.
  2. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, in Anbetracht des Beteiligungsverfahrens „Die Magistralen in Wandsbek“ und des Wirtschaftsberichts Wandsbek 2019/2020 (Vgl. Drs. 21-1891) die Planungen einer Protected Bike Lane aufzunehmen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende begrüßt die Bestrebungen der Bezirksversamm-lung, die Radverkehrsanlagen auf der Wandsbeker Chaussee zu verbessern.

 

Ergänzend sei auf folgendes hingewiesen:

 

Die Wandsbeker Chaussee weist im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Wandsbeker Chaus-see/Landwehr/Lübecker Straße/Wartenau und Wandsbeker Chaussee/Hammer Stra-ße/Brauhausstraße eine werktägliche Verkehrsbelastung von 43.000-46.000 Kfz/24h auf. Dieser Abschnitt der Wandsbeker Chaussee weist bisweilen sechs Richtungsfahrstreifen (jeweils drei je Richtung) auf.

 

 

 

 

 

Der Dauerpegel 1097 (Wandsbeker Marktstraße SW Wandsbeker Königstraße) zeigt, dass die verkehrliche Belastung des Straßenzuges im Verlaufe der letzten Jahre stagniert (siehe Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Dauerpegel 1097 Wandsbeker Marktstraße SW Wandsbeker Königstraße (Quelle: FHH Verkehrsportal, abgerufen am 08.07.2021)

 

Im Rahmen der laufenden gesamtstädtischen Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) wird zurzeit ein Werkzeug entwickelt, das dazu dienen soll, die Möglichkeiten abzuschätzen, an bestimmten Hauptverkehrsstraßen die Spurigkeit neu zu bewerten und Denkanstöße für Flächenumverteilungen zu geben. Dieser Prozess ist bisweilen nicht abgeschlossen.

Parallel zu einer Diskussion für eine Protected Bike Lane gibt es Anregungen, für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Rahmen des Hamburg-Takts Bussonderfahrstreifen einzurichten, um die Leichtigkeit, Kapazität und Zuverlässigkeit des Busverkehrs zu erhöhen. In Rücksprache mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen besteht ein solcher Bedarf auch auf Teilen der Wandsbeker Chaussee.

 

Nachfolgend auf das Internationale Bauforum 2019 wird durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen an einem gesamtstädtischen Konzept zur Entwicklung der Hamburger Magistralen gearbeitet. Die Wandsbeker Chaussee ist in diesem Konzept als Magistrale 7 enthalten. Eine Spurreduktion zur Stärkung der Aufenthaltsqualität auf Straßenebene und zur städtebaulichen Verdichtung ist bisweilen avisiert.

 

Für die Mobilitätswende ist es entscheidend, den Umweltverbund ganzheitlich zu betrachten und nicht gegeneinander auszuspielen. Aufgrund der vorgenannten Bedingungen bedarf es einer detaillierten Betrachtung des Straßenzuges, bei dem die Belange aller Verkehrsträger:innen im Rahmen der Mobilitätswende untersucht und schlussendlich gegeneinander abgewogen werden.  Neben den laufenden Untersuchungen der Magistralen wird empfohlen, die Mobilitätsbedürfnisse entlang der Wandsbeker Chaussee auch bei städtebaulichen Untersuchungen des Bezirksamtes – z.B. für den Bereich Wandsbeker Chaussee – Hammer Straße – Brauhausstraßen, mit zu berücksichtigen. Die BVM unterstützt diesen Prozess.

 

 

Aus Sicht der Magistralenentwicklung nimmt die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wie folgt Stellung:

 

Das sich im Entwurf befindende Magistralengutachten des Bezirksamtes Wandsbek sieht für die gesamte Wandsbeker Chaussee die Reduktion von sechs auf vier Fahrspuren für den motorisierten Verkehr vor. Diesem Vorschlag kann sich die BSW aus gesamtstädtischer Sicht anschließen.

 

Wird den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt, werden Räume an der Wandsbeker Chaussee frei, die für Flächenumverteilungen genutzt werden können, um ausreichend Platz für Fuß- und Radverkehr bereitzustellen, die Grünausstattung z. B. durch die Einrichtung eines Grünstreifens mit Baumpflanzungen zu stärken, die Vorzonen der anliegenden Geschäfte zu attraktiveren und an geeigneten Stellen bessere Querungsmöglichkeiten über die Magistrale zu schaffen.

 

Aufgrund der vorhandenen Längsparkstände wird eine „protected Bike Lane“ ohne größere Umbaumaßnahmen nicht zu realisieren sein. Daher befürwortet die BSW eine Lösung, die den gesamten öffentlichen Raum einbezieht. Im Vordergrund sollte hierbei stehen, dass sich die Aufenthaltsqualität an der Wandsbeker Chaussee verbessert, da der Straßenabschnitt für den Stadtteil Eilbek einen wichtigen Identifikationsort darstellt. Im Zentrenkonzept ist er als urbaner Marktplatz dargestellt. Die BSW geht wie das Wirtschaftsgutachten davon aus, dass eine Straßenraumumgestaltung eine positive Entwicklung auf die Geschäftslage haben würde. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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