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Neue Straßenbäume und artenreiche Blühbeete als I-Tüpfelchen für das verkehrsberuhigte Quartier Quarz-, Kiesel-, Granitweg und Hasenhoop Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2020 (Drs. 21-1245)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten für eine ökologische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns im neu

zu gestaltenden verkehrsberuhigten Quartier Quarz-, Kiesel-, Granitweg und Hasenhoop:

 

  1. Die Pflanzung von mehreren Straßen-Laubbäumen im Quartier (3-4 d.h. jeweils an Straßenmündungen in den Hasenhoop) und auf den angrenzenden Nebenflächen am Heegbarg zu planen und Varianten standortgeeignete geeigneter Bäume auszuwählen.
  2. Bei der Planung von Flächen für das Straßenbegleitgrün („öffentliche Beete“) ist Sorge zu tragen und Maßnahmen umzusetzen dass die Flächen nicht von Falschparkern durch Überfahren beschädigt werden können.
  3. Die Straßenbegleitgrünflächen werden im Sinne eines ökologischen Stadtgrün artenreich geplant und gestaltet.
  4. Für die einzelnen Teilflächen wird bei den Anrainer um „Grünpatenschaften“ geworben, z. B. bei den Quartiersanwohnern, Initiativen, über das Quartiersbüro Saselberg oder die Schulen am Alsterredder.
  5. Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) die Ergebnisse aus 1. – 4. zur Abstimmung vorzustellen.

 

Das Bezirksamt, Management des öffentlichen Raumes antwortet wie folgt:

 

Zu 1: An den Einmündungen ist aufgrund Überhangs von Privatbäumen nur eine Baumpflanzung möglich.

An achtzehn weiteren Standorten im Quartier werden Grüninseln mit einheitlichen Bäumen bepflanzt. Zur Auswahl kommt entweder die Traubenkirsche „Prunus padus Tiefurt“ oder der Feldahorn „Acer campestra Elsrijk“.

 

Zu 2:  Derartige Flächen werden mit Fahrradbügel oder Eichenspaltflächen gegen ein Befahren gesichert.

 

Zu 3: Die Grüninseln werden mit einer Blühwiesenmischung angelegt.

 

Zu 4: Grünpatenschaften können mit Quartiersanwohnern vereinbart werden, mit Sonstigen nicht.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n