20-7588

Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf der Wandsbeker Zollinsel Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.11.2018 (Drs. 20-6605.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Im Rahmen der Planung und Realisierung des Neubaus eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf der Wandsbeker Zollinsel soll die Verwaltung folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Durchführung eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs mit mindestens 5 Architekturbüros unter besonderer Berücksichtigung der Lage des Gebäudekomplexes im Zentrum von Wandsbek.
  1. Für die barrierefreie Nutzung insbesondere durch die Kundinnen und Kunden, aber auch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soll ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Das Konzept soll dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden. Der Hauptausschuss soll dann über die Inhalte, welche sich mit der technischen Ausstattung des Gebäudes beschäftigen entscheiden. Bei allen Maßnahmen sollen in diesem Konzept die jeweils besseren Regeln der DIN18040-1 „Barrierefreies Bauen“ und der Hamburger Bauordnung gewählt werden. Soweit diese für den Bau öffentlicher Gebäude übertragbar sind, sollen dabei auch die Hinweise des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. für barrierefreies Bauen weitestgehend berücksichtigt werden (siehe Link).
  1. Das Gebäude ist mit einem Flachdach auszustatten und sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach oder begrünte Retentionsdächer zu gestalten und extensiv zu begrünen.
  1. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten (für 3 m² Dachfläche ist 1 m² Kollektorfläche zu errichten). Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten und verschattete Bereichen. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
  1. Das neue Gebäude soll einerseits die Anforderungen eines KfW-55-Effizienzgebäudes für Nichtwohngebäude und andererseits die Anforderungen des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB – siehe Link) erfüllen. Dabei soll der CO2-Ausstoss zur Erzeugung der benötigten Energie 15% niedriger sein, als es für ein KfW-55-Effizienzgebäude zulässig wäre.
  1. Die Planung und Umsetzung der Fahrradstellplätze für Kundinnen und Kunden und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt anhand qualitativer und quantitativer Aspekte und berücksichtigt entsprechende fachliche Hinweise wie z.B. das 'Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen' (BNB). Dabei sollen quantitativ mind. 20% mehr Fahrradstellplätze eingerichtet werden, als durch die Fachanweisung FA 1/2013-ABH vorgegeben wird. Mind. 5 Stellplätze sind für Lastenräder einzurichten.
  1. Mindestens 10% der Kfz-Stellplätze werden mit einer Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet.
  1. Ebenfalls werden mind. 10% der Fahrradstellplätze mit einer Ladevorrichtung ausgestattet.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Zu 1) Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2019 einstimmig beschlossen, das Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 einzuleiten (Drs. 20-7524). In dieser Drucksache teilt die Verwaltung mit, dass das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren anhand der Ergebnisse des hochbaulichen Wettbewerbs voran gebracht wird. In Rücksprache mit dem Oberbaudirektor steht bereits heute die Zahl von 10 teilnehmenden Büros am Wettbewerb fest.

Zu 2) Das Bezirksamt Wandsbek hat bereits in der Vorprojektphase das Gespräch mit Frau  Ingrid Körner als Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen gesucht. Gleichzeitig sind die Erfordernisse aus der DIN 18040-1 in das durch das Bezirksamt Wandsbek erstellte Flächen- und Funktionsprogramm eingeflossen. Für den weiteren Planungsprozess sind Gespräche mit Interessenverbänden unter dem Stichwort barrierefreies Gebäude geplant.

Zu 3-8) Der Neubau auf der Wandsbeker Zollinsel wird im sog. Mieter-Vermieter-Modell erstellt. Realisierungsträger wird hier die städtische Sprinkenhof GmbH werden. Das Bezirksamt Wandsbek hat die aufgeführten Beschlusslagen an die Sprinkenhof GmbH übermittelt und um Aufnahme in den Ausschreibungstext zum Wettbewerb gebeten.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

Anhänge

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