20-6605

Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf der Wandsbeker Zollinsel Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Wandsbek plant den Bau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf der sogenannten „Wandsbeker Zollinsel“ zwischen den Straßen Rüterstraße und Wandsbeker Zollstraße. Der Bau soll von der Sprinkenhof GmbH geplant und realisiert werden. Das Gebäude soll Kundinnen und Kunden der Fachämter Eingliederungshilfe und Grundsicherung und Soziales moderne Servicemöglichkeiten bieten. Ein Schwerpunkt bei der Realisierung des Gebäudes soll, mit Blick auf die Kundinnen und Kunden des Fachamtes Eingliederungshilfe, auf der Barrierefreiheit für behinderte Menschen liegen. Ferner ist es erforderlich, dass mindestens 450 Arbeitsplätze vorrangig für die beiden genannten Fachämter geschaffen werden.Beide Fachämter sind zurzeit in Räumlichkeiten untergebracht, die den Ansprüchen an einen adressatengerechten Kundenservice nicht mehr gerecht werden und deren Mietverträge auslaufen.

 

Ein Neubau bietet auch die Chance, an einem zentralen Ort in Wandsbek durch eine hochwertige Architektur die städtebauliche Situation um die Wandsbeker Zollinsel deutlich zu verbessern. Ergänzend dazu ergibt sich die glichkeit, durch eine moderne Bauweise den Energieverbrauch möglichst gering zu halten und eine Vorreiterrolle einzunehmen, denn nach Daten der Deutschen Energieagentur entfallen gut 30% des gesamten Energieverbrauchs im Gebäudebestand (Raumwärme, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung) auf Nichtwohngebäude.  

 

Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek folgendes beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Im Rahmen der Planung und Realisierung des Neubaus eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf der Wandsbeker Zollinselsoll die Verwaltung folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Durchführung eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs mit mindestens 5 Architekturbüros unter besonderer Berücksichtigung der Lage des Gebäudekomplexes im Zentrum von Wandsbek.
  2. r die barrierefreie Nutzung insbesondere durch die Kundinnen und Kunden, aber auch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soll ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Das Konzept soll dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden. Der Hauptausschuss soll dann über die Inhalte, welche sich mit der technischen Ausstattung des Gebäudes beschäftigen entscheiden.
    Bei allen Maßnahmen sollen in diesem Konzept die jeweils besseren Regeln der DIN18040-1 „Barrierefreies Bauen“ und der Hamburger Bauordnung gewählt werden. Soweit diese für den Bau öffentlicher Gebäude übertragbar sind, sollen dabei auch die Hinweise des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. für barrierefreies Bauen weitestgehend becksichtigt werden (siehe Link).
  3. Das Gebäude ist mit einem Flachdach auszustatten und sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach oder begnte Retentionscher zu gestalten und extensiv zu begrünen.
  4. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verltnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten (für 3 m² Dachfläche ist 1 m² Kollektorfläche zu errichten). Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten und verschattete Bereichen. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
  5. Das neue Gebäude soll einerseits die Anforderungen eines KfW-55-Effizienzgebäudes für Nichtwohngebäude und andererseits die Anforderungen des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB siehe Link) erfüllen. Dabei soll der CO2-Ausstoss zur Erzeugung der benötigten Energie 15% niedriger sein, als es für ein KfW-55-Effizienzgebäude zulässig wäre.
  6. Die Planung und Umsetzung der Fahrradstellplätze für Kundinnen und Kunden und r Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt anhand qualitativer und quantitativer Aspekte und becksichtigt entsprechende fachliche Hinweise wie z.B. das 'Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen' (BNB). Dabei sollen quantitativ mind. 20% mehr Fahrradstellplätze eingerichtet werden, als durch die Fachanweisung FA 1/2013-ABH vorgegeben wird.
    Mind. 5 Stellplätze sind für Lastenräder einzurichten.
  7. Mindestens 10% der Kfz-Stellplätze werden mit einer Ladevorrichtung r Elektrofahrzeuge ausgestattet.
  8. Ebenfalls werden mind. 10% der Fahrradstellplätze mit einer Ladevorrichtung ausgestattet.

 

 

Anhänge

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