21-0172

Neubau der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Goldröschenweg Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Im Rahmen der Neugestaltung der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Goldröschenweg wurden im nördlichen Teil des Goldröschenweges die Fußwege und damit verbunden auch die Grundstückeinfahrten zu den Grundstücken Goldröschenweg 41 und 43 erneuert.

Hier wurde aber nicht darauf geachtet, den Bürgersteig abzusenken, sondern lediglich ein nach oben abgeschrägter Kantstein verwendet. Durch diese Bauweise beträgt die Kantsteinhöhe 70 mm für Autos und auch Zweirädern, welches zu Schäden an den Reifen und der Unterkante der Fahrzeuge führen kann.

Laut dem Schreiben des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer vom 11.08.2018 an die Grundstückseigentümer vom Goldröschenweg 43 ist zu lesen, dass spezielle Überfahrtssteine F5 aus Granit zum Einsatz kamen.

Unter Berücksichtigung der Obergrenze der Querneigung im Bereich von Gehwegen (max. q = 5 Prozent gemäß Entwurfsrichtlinie 4 zum damaligen Planungsstand) wäre es in diesem Bereich leider nicht anders möglich gewesen, eine geringere Bordsteinansicht herzustellen.

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden gebeten,

bei den Grundstücksüberfahrten im Goldröschenweg 41 und 43 nach einer anderen Lösung als der jetzigen Kantsteinhöhe von 70 mm zu suchen und dem Regionalausschuss Alstertal darüber zu berichten.

 

Anhänge

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