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Nein zur neuen Müllgebühr – Bürger dürfen nicht für öffentliche Sauberkeit abkassiert werden Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Der Hamburger Senat hatte kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes, des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes und des Stadtreinigungsgesetzes unter dem Titel „Hamburg - gepflegt und grün“ (Drs. 21/9699) vorgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung plant der rot-grüne Senat zum Januar 2018 die Einführung einer neuen Straßenreinigungsgebühr. Damit soll eine personelle Aufstockung bei der Stadtreinigung Hamburg finanziert und die Sauberkeit der von Straßen und Nebenflächen erhöht werden. Für dieses Vorhaben sollen alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Anlieger in Hamburg zur Kasse gebeten werden. Bei wöchentlich einmaliger Reinigung soll die monatliche Gebühr 59 Cent pro Frontmeter betragen. Bei wöchentlich zweimaliger Reinigung verdoppelt sich dieser Betrag, bei einer Reinigung alle 14 Tage halbiert er sich. Die durchschnittliche jährliche Mehrbelastung soll laut Auskunft der Umweltbehörde 71 Euro für einen Eigenheimbesitzer und 10 Euro für einen Mieter betragen. Der rot-grüne Senat verspricht sich Mehreinnahmen in Höhe von 27 Mio. Euro für diese Müllgebühr.

 

Grundsätzlich unterstützt die CDU-Fraktion das politische Anliegen, das Erscheinungs-bild des öffentlichen Raums auf öffentlichen Wegen und in Grün- und Erholungsanlagen dauerhaft zu verbessern. Die öffentliche Sauberkeit ist aber eine staatliche Kernaufgabe, die die öffentliche Hand auch selbst finanzieren muss. Gleiches gilt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die niemand auf die Idee käme bei der Einstellung zu-sätzlicher Polizeibeamter eine Sicherheitsgebühr von den Bürgern zu verlangen. Aus Sicht der CDU ist es falsch, die Bürgerinnen und Bürger für die Erbringung einer staatlichen Regelaufgabe, zusätzlich zu belasten. Insbesondere vor dem Hintergrund von  Rekordsteuereinnahmen und einer historisch guten Haushaltssituation ist die Erhebung einer neuen Gebühr nicht völlig unangemessen. Laut aktueller Steuerschätzung wird Hamburg bis 2020 rund 3,4 Milliarden Euro mehr einnehmen als in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen. Darüber hinaus wird die Neuordnung beim Länderfinanzausgleich zusätzliche Haushaltsverbesserungen im dreistelligen Millionenbereich für Hamburg bringen.

 

Fraglich ist generell, ob die geplante Müllgebühr überhaupt zulässig ist, da das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt wird und der Gebührenschuld der Bürger keine individuell zurechenbare öffentliche Leistung gegenübersteht. Eigentümer und Mieter sollen bezahlen völlig losgelöst davon, ob der Einzelne Müll verursacht oder nicht und ob die zusätzlichen Reinigungsleistungen erforderlich sind oder nicht. Zudem ist der personelle Mehrbedarf bei der Stadtreinigung in Höhe von 400 Stellen, was einer Verdoppelung der SRH-Reinigungskräfte entspricht, nicht begründet worden.

 

Hinzu kommt, dass die Stadt an dieser Stelle als Kostentreiber beim Wohnen agiert, ob-wohl der rot-grüne Senat bezahlbaren Wohnraum als eines der wichtigsten politischen Ziele erklärt hat. Durch die Straßenreinigungsgebühr wird sich das Wohnen in Hamburg weiter verteuern. Aus der Umlegung der Eigentümer auf die Mieter, folgt ein erneuter An-stieg der sogenannten zweiten Miete (Nebenkosten).

 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die ab 01. Januar 2018 geplante Straßenreinigungsgebühr nicht eingeführt und die Umsetzung des Senat-Programms „Hamburg – gepflegt und grün“ aus öffentlichen Mitteln sichergestellt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Straßen innerhalb des Bezirkes

Wandsbek einer zusätzlichen Reinigung bedürfen und wie hoch der Mehraufwand hierdurch ist.

 

  1. Die Ergebnisse sind der Bezirksversammlung Wandsbek bis zum 31. Oktober 2017

vorzulegen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n