Naturnahen Kindergarten Buckhorn erhalten und bei der Flächensuche unterstützen Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21- 0752 und 21-0736)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Sollte ein dauerhafter Verbleib auf schulischen Flächen ausgeschlossen sein, ist der bisherige Betrieb bis zum Umzug auf eine andere Fläche übergangsweise zu gewährleisten.
- Flurstück 3645 (nord-östlicher Teil der Fläche)
- Flurstück 3741 (nord-östlicher Teil der Fläche)
- Flurstück 5083 (nord-westlicher Teil, Parkplatzfläche)
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zu den Anträgen Drs. 21-0736 und 21-0752 wie folgt Stellung:
Die BSB und die BASFI stehen im stetigen und konstruktiven Austausch mit dem Hamburger Schulverein über die Einrichtungen des Hamburger Schulvereins auf Schulgrundstücken, so auch im Falle der Kita Buckhorn. Die dauerhafte Verankerung der Einrichtung auf dem Schulstandort liegt im Interesse aller Beteiligten.
Nach einem Gespräch zwischen den Beteiligten am 01. Oktober 2019 wurden sämtliche Flächenoptionen für eine Sicherstellung des Betriebs der Kita Buckhorn geprüft. Am 13. Januar 2020 wurde in einer finalen Begehung eine Örtlichkeit für die Aufstellung einer Übergangskita gefunden. Eine dauerhafte Lösung mit Erweiterungsoptionen für die Kita wird im Rahmen der Gesamtplanung des Schulstandortes geprüft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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