21-0208.1

Nahversorgungszentrum Berliner Platz ökologisch und sozial gestalten Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-0208) im Planungsausschuss am 03.09.2019.

 

-          Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke.

 

 

Mit der Drucksache 20-5165 hat die Verwaltung die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Neugestaltung des Nahversorgungszentrums am Berliner Platz in Hohenhorst/Jenfeld vorgeschlagen. Die Investoren beabsichtigen den Standort komplett zu erneuern und durch Wohnungsbau zu ergänzen.

Wie auch bei anderen vergleichbaren Vorhaben hat die rot-grüne Koalition das Ziel bezahlbaren, energieeffizienten und naturschonenden Wohnraum zu schaffen. Um auch für Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels für Seniorinnen und Senioren ein Angebot zu realisieren ist uns die Barrierefreiheit wichtig.

Wir begrüßen es, dass am Standort Berliner Platz nun ein bestehendes Nahversorgungszentrum komplett neugestaltet wird. Dies soll den Standort aufwerten und für die Anwohnerinnen und Anwohner ein modernes, attraktives Angebot schaffen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, r das Vorhaben am Berliner Platz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit den Investoren verbindlich zu vereinbaren:

  1. mtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, Photovoltaikanlagen und ggf. Solarthermieanlagen sind als Gründach zu gestalten und intensiv zu begrünen. Die Bereiche mit Photovoltaikanlagen und ggf. Solarthermieanlagen sind extensiv zu begrünen.
  2. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten sowie der Bereich für die Spielplatzflächen und Aufenthaltsbereiche zwischen den Wohnblöcken auf der Zwischenebene und verschattete Bereiche. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
  3. Das gesamte Vorhaben ist mindestens im Energiestandard KfW 55 zu realisieren. Wenn die Investoren gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek durch einen vom Bezirksamt Wandsbek in Abstimmung mit dem Planungsausschuss benannten Gutachter schriftlich nachweisen, dass die Errichtung des gewerblichen Teils im Energiestandard KfW55 wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, gilt für den gewerblichen Teil die zum Bauantragszeitpunkt geltende Energieeinsparverordnung. Das Gutachten ist dem Planungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.
  4. Es sind 30% mehr barrierefreie Wohnungen als im Sinne der Hamburgischen Bauordnung gefordert sind zu realisieren. Dabei werden die jeweils besseren Kriterien im Sinne der Barrierefreiheit aus der DIN 18040-2 bzw. der HBauO angewendet. Sofern eine baurechtliche Umsetzung möglich ist, können die Wohnungen in einem Aufgang konzentriert werden.
  5. Mindestens 30% der Wohnungen werden im 1. Förderweg realisiert.
  6. Es sind 20% mehr Fahrradstellplätze als durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert umzusetzen. Dabei muss mind. ein Stellplatz pro Wohnung in verschlossen Räumen und in direkter Nähe der Eingänge geschaffen werden. Die Fahrradstellplätze sollen durch einen Fahrstuhl erreichbar sein, der Fahrräder aufnehmen kann.
  7. 10% der Fahrradstellplätze für Anwohner*innen werden mit einer Ladeeinrichtung ausgestattet.
  8. 10% der Pkw-Stellplätze für Anwohner*innen werden mit einer Ladeeinrichtung ausgestattet.
  9. Die Investoren stellen sicher, dass die für die am Standort existierenden Unternehmen und Arztpraxen gefundenen einvernehmlichen Lösungen gegenüber dem Bezirksamt schriftlich bestätigt und umgesetzt werden. Für Unternehmen und Arztpraxen, die im Neubau integriert werden und während der Bauphase am Standort verbleiben möchten, sorgt der Investor für eine einvernehmliche ortsnahe Unterbringung während der Bauphase.

r eine hinreichende Transparenz über die einvernehmlichen Lösungen bringen die Investoren gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek eine schriftliche Bestätigung der vorhandenen Unternehmen und Arztpraxen bei. Entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen haben die Investoren dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Unternehmen und Arztpraxen einzuholen.

Ergeben sich nach einer einvernehmlichen Lösung im weiteren Verlauf bis zur Fertigstellung und dem Einzug neue Differenzen, sind diese unter Nennung der Gründe dem Bezirksamt zu erläutern und die Einzelfälle in nicht öffentlicher Sitzung dem Planungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.

  1. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.
  2. Die gesamte Außenbeleuchtung erfolgt in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie, Amt N3 insektenfreundlich. Die benannte Stelle berät den Investor auch im Hinblick auf kosteneffiziente technische Lösungen.
  3. r das Regenwassermanagement und die Bewässerung wird eine Anlage zur Regenwasserckgewinnung installiert.
  4. Die Investoren tragen die Kosten für die Bereitstellung einer StadtRad-Station an der Ecke Charlottenburger Straße/ Schöneberger Straße, sowie den Betrieb in den ersten 12 Monaten ab Bereitstellung in einer Höhe von maximal 8.000 EUR netto. Im Anschluss daran geht die Station in das StadtRAD-Konzept der FHH über.

 

Anhänge

keine Anlage/n