Nahversorgungszentrum Berliner Platz ökologisch und sozial gestalten Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-0208) im Planungsausschuss am 03.09.2019.
- Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Mit der Drucksache 20-5165 hat die Verwaltung die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Neugestaltung des Nahversorgungszentrums am Berliner Platz in Hohenhorst/Jenfeld vorgeschlagen. Die Investoren beabsichtigen den Standort komplett zu erneuern und durch Wohnungsbau zu ergänzen.
Wie auch bei anderen vergleichbaren Vorhaben hat die rot-grüne Koalition das Ziel bezahlbaren, energieeffizienten und naturschonenden Wohnraum zu schaffen. Um auch für Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels für Seniorinnen und Senioren ein Angebot zu realisieren ist uns die Barrierefreiheit wichtig.
Wir begrüßen es, dass am Standort Berliner Platz nun ein bestehendes Nahversorgungszentrum komplett neugestaltet wird. Dies soll den Standort aufwerten und für die Anwohnerinnen und Anwohner ein modernes, attraktives Angebot schaffen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, für das Vorhaben am Berliner Platz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit den Investoren verbindlich zu vereinbaren:
Für eine hinreichende Transparenz über die einvernehmlichen Lösungen bringen die Investoren gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek eine schriftliche Bestätigung der vorhandenen Unternehmen und Arztpraxen bei. Entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen haben die Investoren dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Unternehmen und Arztpraxen einzuholen.
Ergeben sich nach einer einvernehmlichen Lösung im weiteren Verlauf bis zur Fertigstellung und dem Einzug neue Differenzen, sind diese unter Nennung der Gründe dem Bezirksamt zu erläutern und die Einzelfälle in nicht öffentlicher Sitzung dem Planungsausschuss zur Zustimmung vorzulegen.
keine Anlage/n
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