22-2038

Nahversorgungskonzept 2018 Bezirk Wandsbek aktualisieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1719.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.11.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz Ö 7.2

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirkliche Nahversorgungskonzept Wandsbek sowie das bezirkliche Zentrenkonzept mögen aktualisiert werden. Daher bittet die Bezirksversammlung Wandsbek die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen um die zeitnahe Beauftragung entsprechender Überarbeitungen, gern in Zusammenarbeit mit den anderen Bezirken.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zur o.g. Beschlussvorlage der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) begrüßt die Beschlussempfehlung, das bezirkliche Nahversorgungskonzept aus dem Jahr 2018 zu aktualisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie, den Herausforderungen für den stationären Einzelhandel und der sich verändernden Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung.

Für eine fundierte Überarbeitung hält es die BSW für essenziell, aktuelle Daten zu erheben und eine Bestandsanalyse auf Grundlage des bereits vorhandenen Nahversorgungskonzepts durchzuführen. Diese Aufgaben sollten in enger Zusammenarbeit mit der BSW erfolgen und sowohl aus bezirklicher als auch aus gesamtstädtischer Perspektive dazu dienen, Potenziale und Empfehlungen herauszuarbeiten. Dabei ist es sinnvoll, auf dem bestehenden System der Hamburger Zentren aufzubauen und die integrierte Betrachtung der Stadträume fortzuführen.

Ein wichtiges Element des Nahversorgungskonzepts stellt zudem die präzise, rechtssichere Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche i. S. d. BauGB dar. Diese soll auch für die Zentren des gesamtstädtischen Zentrenkonzepts erfolgen, um eine rechtssichere Grundlage für eine Steuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen beizubehalten. Um weiterhin eine flächendeckende und schlüssige Standortkonzeption für die Nahversorgung in Hamburg zu gewährleisten, erachtet die BSW eine inhaltlich und zeitlich abgestimmte Bearbeitung der Nahversorgungskonzepte aller sieben Bezirke für erforderlich.

Die BSW wird gemeinsam mit den Bezirksämtern die Nahversorgungskonzepte überarbeiten. Dafür ist es erforderlich, dass die Parameter für eine Beauftragung zeitnah abgestimmt werden. Sowohl die Bezirksversammlung Wandsbek als auch die BSW sind daran interessiert, das Nahversorgungskonzept zu aktualisieren, um die städtebaulichen und versorgungsbezogenen Zielsetzungen zukunftssicher zu gestalten. Aktuell läuft die Verfahrensabstimmung für die Erstellung der Nahversorgungskonzepte zwischen der BSW und den Bezirksämtern. Federführend für die Bezirksämter übernimmt das Bezirksamt Bergedorf die Abstimmung mit den einzelnen Bezirksämtern.

Bezüglich der Erhebungen und Konzeptentwicklung im Bezirk weist die BSW vorab darauf hin, dass hierfür finanzielle und personelle Aufwendungen in der BSW, im Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, sowie beim Bezirksamt selbst entstehen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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