Nahversorgungskonzept 2018 Bezirk Wandsbek aktualisieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1719.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.31
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirkliche Nahversorgungskonzept Wandsbek sowie das bezirkliche Zentrenkonzept mögen aktualisiert werden. Daher bittet die Bezirksversammlung Wandsbek die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen um die zeitnahe Beauftragung entsprechender Überarbeitungen, gern in Zusammenarbeit mit den anderen Bezirken.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zur o.g. Beschlussvorlage der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) begrüßt die Beschlussempfehlung,das bezirkliche Nahversorgungskonzept aus dem Jahr 2018 zu aktualisieren, insbesonderevor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie, den Herausforderungen für denstationären Einzelhandel und der sich verändernden Rahmenbedingungen derEinzelhandelsentwicklung.
Für eine fundierte Überarbeitung hält es die BSW für essenziell, aktuelle Daten zu erhebenund eine Bestandsanalyse auf Grundlage des bereits vorhandenenNahversorgungskonzepts durchzuführen. Diese Aufgaben sollten in enger Zusammenarbeitmit der BSW erfolgen und sowohl aus bezirklicher als auch aus gesamtstädtischerPerspektive dazu dienen, Potenziale und Empfehlungen herauszuarbeiten. Dabei ist essinnvoll, auf dem bestehenden System der Hamburger Zentren aufzubauen und dieintegrierte Betrachtung der Stadträume fortzuführen.
Ein wichtiges Element des Nahversorgungskonzepts stellt zudem die präzise, rechtssichereAbgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche i. S. d. BauGB dar. Diese soll auch für dieZentren des gesamtstädtischen Zentrenkonzepts erfolgen, um eine rechtssichereGrundlage für eine Steuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen beizubehalten. Umweiterhin eine flächendeckende und schlüssige Standortkonzeption für die Nahversorgungin Hamburg zu gewährleisten, erachtet die BSW eine inhaltlich und zeitlich abgestimmteBearbeitung der Nahversorgungskonzepte aller sieben Bezirke für erforderlich.
Die BSW wird gemeinsam mit den Bezirksämtern die Nahversorgungskonzepteüberarbeiten. Dafür ist es erforderlich, dass die Parameter für eine Beauftragung zeitnahabgestimmt werden. Sowohl die Bezirksversammlung Wandsbek als auch die BSW sinddaran interessiert, das Nahversorgungskonzept zu aktualisieren, um die städtebaulichenund versorgungsbezogenen Zielsetzungen zukunftssicher zu gestalten. Aktuell läuft dieVerfahrensabstimmung für die Erstellung der Nahversorgungskonzepte zwischen der BSWund den Bezirksämtern. Federführend für die Bezirksämter übernimmt das BezirksamtBergedorf die Abstimmung mit den einzelnen Bezirksämtern.
Bezüglich der Erhebungen und Konzeptentwicklung im Bezirk weist die BSW vorab daraufhin, dass hierfür finanzielle und personelle Aufwendungen in der BSW, im Amt fürLandesplanung und Stadtentwicklung, sowie beim Bezirksamt selbst entstehen werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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