20-6719

Nachtrag zur Drucksache "Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz Drucksache: 20-6403" Hier: Mitteilung des Abstimmungsergebnisses (Überweisung aus dem FinK)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Aufgrund der Zeitschiene (FinK 27.11.18 und BV 13.12.18) haben die stimmberechtigten Mitglieder des JHA, auf Vorschlag von dem Vorsitzenden und mit der Zustimmung der Fachsprecher, per Mailabfrage zu untenstehender Vorlage abgestimmt. Das Ergebnis wurde dem FinK zu seiner Sitzung am 27.11.18 mitgeteilt. Der FinK bat um Überweisung des folgenden Abstimmungsergebnisses zur Kenntnisnahme  an den JHA:

Ergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD und 2 Stimmen der freien Träger gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei 3 Enthaltungen der freien Träger.

Der JHA hat sich in seiner letzten Sitzung zur Drucksache „Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020
Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz Drucksache: 20-6403

beraten und folgende Stellungnahme zur Weiterleitung an den FinK und die BV abgegeben:

1. Der Jugendhilfeausschuss hält die Ausstattung der RZen für grundsätzlich

unterfinanziert, die Bevölkerungsentwicklung und der Zuzug werden nicht

berücksichtigt.

2. Die Schlüssel der Mittelvergabe unter den Bezirken berücksichtigt Wandsbek nicht

ausreichend. Der Jugendeinwohnerwert würde eine stärkere Mittelvergabe nach

Wandsbek bedeuten.

3. Der Jugendhilfeausschuss hält den Ansatz der Investitionsmittel für zu gering

bemessen und fordert hier eine Aufstockung, um die Instandhaltung der Gebäude

gewährleisten zu können.

4. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen um neue

Mietzahlungen für Veräußerungen nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Diese können

nicht aus den bestehenden RZen getragen werden.

5. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen aus den

zentralen Mitteln „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ aus der PG 283.01 „Zentrale

Ansätze I“, die von 176.650 Tsd. Euro auf 20.000 Tsd. Euro abgesenkt und auf die

Einzelpläne der Fachbehörden aufgeteilt wurden.

6. Der Jugendhilfeausschuss weist erneut auf den Veranschlagungsfehler bei den RZ

Investitionen hin, die entgegen der Beschreibung ausschließlich investiv erfolgte.

Ergebnis: Der JHA beschließt die Stellungnahme einstimmig.

Zur weiteren Erläuterung wird folgender Protokollauszug des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 26.09.18 beigefügt:

(…)

Des Weiteren führt Frau Hoppermann aus, dass die Sozialbehörde den haushaltsrechtlichen Fehler bei der Veranschlagung nicht erkenne. Sie weist darauf hin, dass die Veranschlagung der BASFI für die konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen zwar der Doppik entspreche, aber nicht dem Willen, was damit gezahlt werden kann. Es klaffen also die Veranschlagung (rein investiv) und der Wille, wofür die Mittel sind (ergibt sich aus der Beschreibung, also auch konsumtiv) auseinander. Die BASFI schreibe in der Beschreibung der Rahmenzuweisung Investitionen, dass diese für Baumaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Ausbaumaßnahmen und Beschaffung von

Einrichtungsgegenständen dienen solle. Die Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen sei nahezu nie investiv, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen seien selten komplett investiv. Es sei irrelevant, ob es sich um Miet- oder Eigentümerverhältnisse handele. Es könne von der BASFI nicht gewollt sein, dass pädagogische Mittel für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen genutzt werden sollen oder eine Dachsanierung eine Streichung von zwei Sozialpädagogenstellen zur Folge habe.

(…)

Laut des Fachbereiches RS ist diese Stellungnahme nicht ausreichend. In diesem Stadium können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als die in der Vorlage angegebenen Ermächtigungen.

Petitum/Beschluss:

Der Ausschuss wird gebeten, die Verteilung der Ermächtigungen vorzunehmen oder dem Verteilungsvorschlag des Fachbereiches zuzustimmen.

Anlage/n:

Drucksache 20-6403

Spezifikation RZ JHA

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

Sachverhalt:

Aufgrund der Zeitschiene (FinK 27.11.18 und BV 13.12.18) haben die stimmberechtigten Mitglieder des JHA, auf Vorschlag von dem Vorsitzenden und mit der Zustimmung der Fachsprecher, per Mailabfrage zu untenstehender Vorlage abgestimmt. Das Ergebnis wurde dem FinK zu seiner Sitzung am 27.11.18 mitgeteilt. Der FinK bat um Überweisung des folgenden Abstimmungsergebnisses zur Kenntnisnahme  an den JHA:

Ergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD und 2 Stimmen der freien Träger gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei 3 Enthaltungen der freien Träger.

Der JHA hat sich in seiner letzten Sitzung zur Drucksache „Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020
Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz Drucksache: 20-6403

beraten und folgende Stellungnahme zur Weiterleitung an den FinK und die BV abgegeben:

1. Der Jugendhilfeausschuss hält die Ausstattung der RZen für grundsätzlich

unterfinanziert, die Bevölkerungsentwicklung und der Zuzug werden nicht

berücksichtigt.

2. Die Schlüssel der Mittelvergabe unter den Bezirken berücksichtigt Wandsbek nicht

ausreichend. Der Jugendeinwohnerwert würde eine stärkere Mittelvergabe nach

Wandsbek bedeuten.

3. Der Jugendhilfeausschuss hält den Ansatz der Investitionsmittel für zu gering

bemessen und fordert hier eine Aufstockung, um die Instandhaltung der Gebäude

gewährleisten zu können.

4. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen um neue

Mietzahlungen für Veräußerungen nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Diese können

nicht aus den bestehenden RZen getragen werden.

5. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen aus den

zentralen Mitteln „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ aus der PG 283.01 „Zentrale

Ansätze I“, die von 176.650 Tsd. Euro auf 20.000 Tsd. Euro abgesenkt und auf die

Einzelpläne der Fachbehörden aufgeteilt wurden.

6. Der Jugendhilfeausschuss weist erneut auf den Veranschlagungsfehler bei den RZ

Investitionen hin, die entgegen der Beschreibung ausschließlich investiv erfolgte.

Ergebnis: Der JHA beschließt die Stellungnahme einstimmig.

Zur weiteren Erläuterung wird folgender Protokollauszug des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 26.09.18 beigefügt:

(…)

Des Weiteren führt Frau Hoppermann aus, dass die Sozialbehörde den haushaltsrechtlichen Fehler bei der Veranschlagung nicht erkenne. Sie weist darauf hin, dass die Veranschlagung der BASFI für die konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen zwar der Doppik entspreche, aber nicht dem Willen, was damit gezahlt werden kann. Es klaffen also die Veranschlagung (rein investiv) und der Wille, wofür die Mittel sind (ergibt sich aus der Beschreibung, also auch konsumtiv) auseinander. Die BASFI schreibe in der Beschreibung der Rahmenzuweisung Investitionen, dass diese für Baumaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Ausbaumaßnahmen und Beschaffung von

Einrichtungsgegenständen dienen solle. Die Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen sei nahezu nie investiv, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen seien selten komplett investiv. Es sei irrelevant, ob es sich um Miet- oder Eigentümerverhältnisse handele. Es könne von der BASFI nicht gewollt sein, dass pädagogische Mittel für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen genutzt werden sollen oder eine Dachsanierung eine Streichung von zwei Sozialpädagogenstellen zur Folge habe.

(…)

Laut des Fachbereiches RS ist diese Stellungnahme nicht ausreichend. In diesem Stadium können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als die in der Vorlage angegebenen Ermächtigungen.

Petitum/Beschluss:

Der Ausschuss wird gebeten, die Verteilung der Ermächtigungen vorzunehmen oder dem Verteilungsvorschlag des Fachbereiches zuzustimmen.

Drucksache 20-6403

Spezifikation RZ JHA

Lokalisation Beta

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