20-6583

Nachfragen zur Drs. 20-6403 Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 16.10.2018 gab es zwei Nachragen zur o.g. Drucksache.

  1. Nachfrage zum Einzelplan 6.2, RZ Grün:

Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 hat sich die Veranschlagungssystematik für die Unterhaltung von Straßenbäumen geändert. Die Kostenermächtigung ist nicht mehr Bestandteil der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Grün, sondern wird in einem zentralen Programm im Einzelplan der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) veranschlagt.

Die Verwaltung wurde im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 16.10.2018 gebeten zu erläutern, an welcher Stelle im Haushalt die Kostenermächtigung für die Unterhaltung von Straßenbäumen zukünftig zu finden ist.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Ab 2019 erfolgt die Veranschlagung der Kostenermächtigung für die Unterhaltung von Straßenbäumen in einem zentralen Programm im Einzelplan 6.2 der BUE, Produktgruppe 292.14 – Zentrale Programme Naturschutz, Grünplanung und Energie (NGE). Hier können Kostenermächtigungen bedarfsgerecht von den Bezirken abgefordert werden.

Eine Beteiligung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse ist bei der Veranschlagung in zentralen Programmen gemäß Bezirksverwaltungsgesetz nicht vorgesehen.

  1. Nachfrage zum Einzelplan 5.0, RZ Gesundheit:

Das Projekt Connect ist ein Hilfenetzwerk, das auf Initiative und in Kooperation mit dem Hamburgischen Landesverband für Suchtfragen e.V. erfolgt. Bisher wurde das Angebot als Schnittstellenprojekt zwischen Gesundheitsförderung und Familienförderung aus Mitteln des Gesundheitsamtes finanziert. Da das Budget des Gesundheitsamtes aber sehr klein und dauerhaft mit der Finanzierung des Projektes überfordert ist, soll eine andere Finanzierungsform gefunden werden.

Inhaltlich geht es bei dem Projekt darum, Kinder aus suchtbelasteten Familien möglichst frühzeitig zu unterstützen. Dies soll durch einen Verbund von unterschiedlichen Akteuren (Hilfenetzwerk) erfolgen. Eingebunden in das sozialräumlich agierende Netzwerk sind Einrichtungen und Institutionen aus folgenden Bereichen:

Suchthilfe, Jugendhilfe, Geburtshilfe und allgemeine med. Versorgung, Kita, Schule, Freizeiteinrichtungen

Die Mittel für das Projekt fließen im Wesentlichen in die Koordinierungsarbeit des Netzwerkes.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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