Nachfrage zur Senatsdrucksache 21/4500 "Hamburger Bürgersteige Stolperfalle Gehweg?" Kleine Anfrage vom 29.06.2016
Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 1 (Fragen: „Wie viele dieser Hinweisschilder zu unebenen Gehwegen wurden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aufgestellt? Wann ist jedes einzelne Schild aufgestellt worden und wie lange wird es noch stehen? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen auflisten.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek einige Hinweisschilder aufgestellt worden sind.
Bezugnehmend auf die Anlage 1 der genannten Drucksache, fragen wir die zuständige Behörde:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt (07.07.2016):
1.) Gemäß der Anlage wurden im Jahr 2012 zwei Hinweisschild in der Bramfelder Ch. in Höhe der Hs. Nr.101, im Jahr 2016 zwei Hinweisschilder in der Haldesdorfer Str. zwischen Hegholt und Werner-Otto-Str. sowie im Jahr 2013 8 Hinweisschilder im Fritz-Flinte-Ring (gesamter Ring) aufgestellt. Warum sind bisher keine Sanierungsmaßnahmen angedacht?
Bramfelder Chausee (2012) : Keine bezirkliche Zuständigkeit (Hauptverkehrsstraße).
Haldesdorfer Straße (2016): Aufgenommen in der Liste „Nebenflächenprogramm – Revier Süd“ auf Platz 19. Fragen im Zusammenhang mit der Radwegebenutzungspflicht sind noch zu klären.
Fritz Flinte Ring (2013): Zz. laufen einige kleinflächige Ausbesserungsarbeiten, großflächig soll diese Fläche dieses Jahr im Rahmen des Nebenflächenprogramms instandgesetzt werden.
1a) Welche Möglichkeit besteht, eine zeitnahe Sanierung zu veranlassen?
Siehe zu 1.
2.) Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 2 (Frage: „Zu wie vielen Unfällen aufgrund unebener und kaputter Gehwege ist es seit 2011 gekommen? Bitte nach Jahren, Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen aufschlüsseln.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek keine Unfälle vorliegen.
Werden derartige Aufzeichnungen vom Bezirksamt nicht geführt oder liegen tatsächlich keine Unfälle vor?
2a) Sollten Unfälle vorliegen, sind diese - wie in der o. g. Anfrage aufgeführt - mitzuteilen.
Dem Bezirksamt liegen zur Zahl von Unfällen, über die zu 3. genannten hinaus, keine Erkenntnisse vor. Im Bereich der FHH sind grundsätzlich die Dienststellen der Behörde für Inneres und Sport für die Aufnahme und statistische Daten, Angaben von Unfällen zuständig, nicht die Bezirksämter.
3.) Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 3 (Frage: „Wie oft und in welcher Höhe wurden seit 2011 von Verkehrsteilnehmern Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Hamburg infolge schadhafter Gehwege geltend gemacht und welche Zahlungen hat die Stadt Hamburg in dieser Zeit geleistet? Bitte nach Jahren, Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen aufschlüsseln.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek diverse Straßen betroffen sind. Die anderen Bezirksämter haben die betroffenen Straßen in der genannten Drucksache angegeben.
Warum wurden die Straßen vom Bezirksamt benannt?
Die Aufzeichnungen sind bzgl. der Straßen nicht vollständig, deswegen wurde auf eine Nennung der Straßen verzichtet.
3a) Welche Straßen sind im Bezirk Wandsbek betroffen?
2011:
1. Edwin-Scharff-Ring
2. Saseler Parkweg
3. Wandsbeker Königstraße gegenüber Hausnummer 11
4. Schweriner Straße
5. Ritterstraße
6. Fabriciusstraße vor Hausnummer 117
7. Neumann-Reichert-Straße gegenüber Hausnummer 35
8. Boizenburger Weg
9. Schneeglöckchenweg Höhe Hausnummer 5
10. Schweriner Straße Fußgängerzone
11. Lienaustraße 14-18
12. Greifenberger Straße
13. Wentzelplatz
14. Rahlstedt-Arcaden
2012:
2013:
2014:
2015:
2016:
3b) Welche Tatbestände haben zu Schadensersatzansprüchen geführt? Die Tatbestände können stichpunktartig angegeben werden.
2011:
2012:
2013:
2014:
2015:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.