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Nachfrage zur Senatsdrucksache 21/4500 "Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?" Kleine Anfrage vom 29.06.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 1 (Fragen: „Wie viele dieser Hinweisschilder zu unebenen Gehwegen wurden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aufgestellt? Wann ist jedes einzelne Schild aufgestellt worden und wie lange wird es noch stehen? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen auflisten.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek einige Hinweisschilder aufgestellt worden sind.

 

Bezugnehmend auf die Anlage 1 der genannten Drucksache, fragen wir die zuständige Behörde:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (07.07.2016):

 

1.) Gemäß der Anlage wurden im Jahr 2012 zwei Hinweisschild in der Bramfelder Ch. in Höhe der Hs. Nr.101, im Jahr 2016 zwei Hinweisschilder in der Haldesdorfer Str. zwischen Hegholt und Werner-Otto-Str. sowie im Jahr 2013 8 Hinweisschilder im Fritz-Flinte-Ring (gesamter Ring) aufgestellt. Warum sind bisher keine Sanierungsmaßnahmen angedacht?

 

Bramfelder Chausee (2012) :  Keine bezirkliche Zuständigkeit (Hauptverkehrsstraße).

 

Haldesdorfer Straße (2016):  Aufgenommen  in der Liste Nebenflächenprogramm Revier Südauf Platz 19.  Fragen im Zusammenhang mit der Radwegebenutzungspflicht sind noch zu klären.

 

Fritz Flinte Ring (2013):  Zz.  laufen einige kleinflächige Ausbesserungsarbeiten, großflächig soll diese Fläche dieses Jahr im Rahmen des Nebenflächenprogramms instandgesetzt werden.

 

1a) Welche Möglichkeit besteht, eine zeitnahe Sanierung zu veranlassen?

 

Siehe zu 1.

 

2.) Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 2 (Frage: „Zu wie vielen Unfällen aufgrund unebener und kaputter Gehwege ist es seit 2011 gekommen? Bitte nach Jahren, Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen aufschlüsseln.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek keine Unfälle vorliegen.

Werden derartige Aufzeichnungen vom Bezirksamt nicht geführt oder liegen tatsächlich keine Unfälle vor?

2a) Sollten Unfälle vorliegen, sind diese - wie in der o. g. Anfrage aufgeführt - mitzuteilen.

 

Dem Bezirksamt liegen zur Zahl von Unfällen, über die zu 3. genannten hinaus,  keine Erkenntnisse vor. Im Bereich der FHH sind grundsätzlich die Dienststellen der Behörde für Inneres und Sport für die Aufnahme und statistische Daten, Angaben  von Unfällen zuständig, nicht die Bezirksämter.

 

3.) Mit der Drucksache 21/4500 „Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg?“ wird in der Anlage 3 (Frage: „Wie oft und in welcher Höhe wurden seit 2011 von Verkehrsteilnehmern Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Hamburg infolge schadhafter Gehwege geltend gemacht und welche Zahlungen hat die Stadt Hamburg in dieser Zeit geleistet? Bitte nach Jahren, Bezirken, Stadtteilen und den genauen Adressen aufschlüsseln.“) mitgeteilt, dass in Wandsbek diverse Straßen betroffen sind. Die anderen Bezirksämter haben die betroffenen Straßen in der genannten Drucksache angegeben.

Warum wurden die Straßen vom Bezirksamt benannt?

 

Die Aufzeichnungen sind bzgl. der Straßen nicht vollständig, deswegen wurde auf eine Nennung der Straßen verzichtet.

 

3a) Welche Straßen sind im Bezirk Wandsbek betroffen?

 

2011:

1.      Edwin-Scharff-Ring

2.      Saseler Parkweg

3.      Wandsbeker Königstraße gegenüber Hausnummer 11

4.      Schweriner Straße

5.      Ritterstraße

6.      Fabriciusstraße vor Hausnummer 117

7.      Neumann-Reichert-Straße gegenüber Hausnummer 35

8.      Boizenburger Weg

9.      Schneeglöckchenweg Höhe Hausnummer 5

10.  Schweriner Straße Fußgängerzone

11.  Lienaustraße 14-18

12.  Greifenberger Straße

13.  Wentzelplatz

14.  Rahlstedt-Arcaden

 

2012:

  1. Steilshooper Straße 319
  2. Straßenname kann nicht mehr nachvollzogen werden (Glatteisunfall)
  3. Alter Zollweg
  4. S-Bahnhof Rahlstedt
  5. Steglitzer Straße Höhe Hausnummer 8
  6. Heegbarg Höhe der Hausnummer 121-131
  7. Straßenname kann nicht mehr nachvollzogen werden (Sturz über Schachtdeckel)
  8. Wiesenhöfen/Im Alten Dorfe
  9. Pappelallee 61

 

2013:

  1. Buchenring
  2. Friedrich-Ebert-Damm 19a-21a
  3. Islandstraße 36
  4. Borchertring 1
  5. Theodor-Wimmer-Straße 1-3
  6. Friedrich-Ebert-Damm/Bushaltestelle Bothmannstraße
  7. Sperberkamp
  8. Rauchstraße Höhe Krankenhaus
  9. Alter Zollweg Nr. 188
  10. Louisenstraße 2
  11. Soorenkoppel 20
  12. Öjendorfer Damm
  13. Claus-Ferck-Straße 12
  14. Hauwisch 42
  15. Berner Straße 3
  16. Langenstücken
  17. Straßenname kann nicht mehr nachvollzogen werden.
  18. Rahlstedter Bahnhofsstraße 12
  19. Hohnerkamp
  20. Nerzweg

 

2014:

  1. Saseler Straße
  2. Brückentreppe Richtung Heegbarg
  3. Christian-Koch-Weg 7
  4. Höhe Duvenstedter Marktkirche
  5. Wensenbalken gegenüber Hausnummer 55
  6. Steilshooper Allee 448

 

 

2015:

  1. Hummelsbüttler Dorfstraße
  2. Borchertring Höhe Hausnummer 1
  3. Wellingsbüttler Weg
  4. Maike-Harder-Weg 1
  5. Stein-Hardenberg-Straße Ecke Ostende
  6. Wandsbeker Chaussee zwischen Sandkrug und Richardstraße
  7. Weissenhof 31
  8. Wildschwanbrook 5a
  9. Wandsbeker Chaussee Höhe Hausnummer 182
  10. Leeschenblick Höhe Günselstieg
  11. Weißdornweg 1
  12. Friedrich-Karl-Straße 19
  13. Brieger Weg/Oppelner Straße
  14. Lesserstraße 149
  15. Buchwaldstieg 6
  16. Seebekring Höhe Hausnummer 34
  17. Lentersweg
  18. Holzmühlenweg 56

 

2016:

  1. Volksdorfer Damm Höhe Hausnummer 180
  2. Seumestraße Ecke Eilbecker Weg zwischen Hausnummer 33 und 35
  3. Claudiusstraße Ecke Schloßstraße
  4. Nüßlerkamp bei Nr. 13
  5. Gropiusring 23-25
  6. Lademannbogen zwischen Nr. 18 und 22
  7. Wildschwanbrook 38-48
  8. Tonndorfer Strand 69

 

 

3b) Welche Tatbestände haben zu Schadensersatzansprüchen geführt? Die Tatbestände können stichpunktartig angegeben werden.

 

2011:

 

  1. Die geleistete Zahlung i.H.v. 6.000,- bezieht sich auf eine Forderung aus dem Jahr 2009. Der hier infrage stehende Sachverhalt hat sich auf dem Fußweg an der Straße Am Hohen Feld vor dem Haus Tycho-Brahe-Weg Nr. 46 a zugetragen. Im Zuge von Ausbesserungsarbeiten des Gehweges in diesem Bereich wurden 7 Gehwegplatten ausgewechselt, wobei Höhenunterschiede des Altbelages von maximal 2 cm festgestellt wurden.  Eine kippelige Platte wurde ausgewechselt. Ende des Jahres 2011 wurde in diesem Verfahren ein Vergleich geschlossen, ausgezahlt wurde der Betrag von 6.000,- jedoch erst 2012, so dass die Zahlung von 6.000,- fälschlicherweise bereits für das Jahr 2011 (und damit doppelt) angegeben wurde.

 

2012:

 

  1. Die geleistete Zahlung bezieht sich auf die o.g. Forderung aus dem Jahr 2009. Der hier infrage stehende Sachverhalt hat sich auf dem Fußweg an der Straße Am Hohen Feld vor dem Haus Tycho-Brahe-Weg Nr. 46 a zugetragen. Im Zuge von Ausbesserungsarbeiten des Gehweges in diesem Bereich wurden 7 Gehwegplatten ausgewechselt, wobei Höhenunterschiede des Altbelages von maximal 2 cm festgestellt wurden.  Eine kippelige Platte wurde ausgewechselt. Ende des Jahres 2011 wurde in diesem Verfahren ein Vergleich geschlossen, ausgezahlt wurde der Betrag von 6.000,- jedoch erst 2012.
  2. Die geleistete Zahlung i.H.v. 2.000,- bezieht sich auf Nr. 10 aus dem Jahre 2011. An einer Stelle, an der bisher lediglich ein Gefälle ohne Stufe vorhanden war, wurde eine Bordsteinabsenkung hergestellt.

 

2013:

 

  1. Die geleistete Zahlung i.H.v. 355,- bezieht sich auf Nr. 1 aus dem Jahr 2013. Es kam zu einem Sturz aufgrund eines ungesicherten Stellfußes für eine Durchfahrtssperre
  2. Die geleistete Zahlung i.H.v. 181,-  bezieht sich auf Nr. 4 aus dem Jahre 2012 aufgrund eines offenen Gullydeckels am S-Bahnhof Rahlstedt

 

2014:

 

  1. Die geleistete Zahlung i.H.v. 200,-  bezieht sich auf Nr. 5 aus dem Jahre 2014. Es handelt sich um einen Sturz aufgrund eines unebenen Gehwegs.

 

2015:

 

  1. Die geleistete Zahlung i.H.v. 4.500,-  bezieht sich auf Nr. 6 aus dem Jahre 2012. Es handelt sich um einen Sturz aufgrund eines Höhenunterschiedes von 2,7 cm zwischen zwei Gehwegplatten.
  2. Die geleistete Zahlung i.H.v. 700,-  bezieht sich auf Nr. 7 aus dem Jahre 2015. Es handelt sich um einen Sturz aufgrund eines Höhenunterschiedes von 6 cm zwischen Gehwegplatten sowie durch lose Steine.

 

 

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