22-3022

Nach jahrelangem Verzug: Die Umgestaltung des Kirchplatzes Eilbek als Stadtplatz endlich umsetzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1648.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.56

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Bezirksamtsleiter möge sich bei dem Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke dafür

einsetzen, dass der im städtischen Eigentum befindliche Kirchplatz Eilbek baulich erneuert wird,

um diesen als Stadtplatz für mehr Veranstaltungen im Stadtteil nutzen zu können. Über die Ergebnisse der Gespräche möge der Bezirksamtsleiter zeitnah berichten.

Der Bezirksamtsleiter nimmt wie folgt Stellung:

Das Grundstück „Kirchplatz Eilbek“ befindet sich im Vermögen des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Die Verwaltung hat den LIG angeschrieben und um Auskunft gebeten, welche Planungen bzgl. der Fläche bestehen.

Der LIG hat mitgeteilt, dass die Flächen (Flurstücke 783, 784 und 785) der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek - Friedenskirche-Osterkirche per Vertrag überlassen worden sind. Dieser Überlassungsvertrag wäre aufzukündigen. Danach wäre die Fläche, gegen Werterstattung, an das Grundvermögen des Bezirksamtes Wandsbek zu übertragen. Mit der Kirchgemeinde wäre über deren Bedarfe ein neuer Nutzungsvertrag zu schließen.

Weder für den Grundstücksübergang noch für die Umgestaltung sind in der derzeitigen Haushaltslage keine zusätzlichen Haushaltsmittel verfügbar. Das Bezirksamt selbst verfügt nicht über entsprechende Mittel des Grundstückerwerbs. Eine Umsetzung der Umgestaltung wäre allenfalls zu Lasten anderer Maßnahmen der Rahmenzuweisung oder aus bereitgestellten Sondermitteln der Bezirksversammlung möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.02.2026
Ö 14.56
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.