21-6181

Multifunktionshalle Heinrich-Heine-Gymnasium Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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Gremium
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28.11.2022
Sachverhalt

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 19.09.2022 wurde zur Planung der Multifunktionshalle Heinrich-Heine-Gymnasium erläutert, „dass die Halle genau in der Form, wie sie geplant werde, vom Stadtteil und der Schule gewünscht sei“.

Mit der Drucksache 22- 9218 wurde vom Senat mitgeteilt, „Das Verfahren nach Vergabeverordnung (VgV) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen. Grund hierfür sind zwingend einzuhaltende Richtlinien des Bundes zur Vergabe der Planungsleistungen. Nach Abschluss wird eine belastbare Grundlage zur Festlegung des endgültigen Standorts vorliegen“. 

Zur Vorlage eines Baugenehmigungsverfahren teilt der Senat mit: „Der Genehmigungsprozess wird entsprechend des Planungsfortschritts voraussichtlich im 4. Quartal 2023 starten. Die Fertigstellung bzw. Übergabe der Multifunktionshalle ist weiter im Schuljahr 2025/2026 vorgesehen“.

Es ist festzustellen, dass sich die Planung der Multifunktionshalle am Heinrich-Heine-Gymnasium noch am Beginn der Planung befindet.

Schulbau Hamburg (SBH) stellt vor Projektbeginn von konkreten Baumaßnahmen (Leistungsphase LPH 0/1) allen Beteiligten (Schule, aktuell und zukünftig nutzende Vereine, BA, BSB Referat Sport, LI Referat Bewegung und Sport) die BSB Bestellung und das Konzept vor (siehe auch Leitfaden für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport / Systematische Erfassung der Bedarfe)

In der Drucksache 21-6142 teilt das Bezirksamt mit:

„Das Bezirksamt wurde am 21.01.2022 über verschiedene Projekte von SBH informiert. Das Ergebnis der Leistungsphase 0 wurde dem Bezirksamt am 25.01.2022 vorgestellt. Die Halle (Mehrzweckhalle) ist in folgende Bereiche eingeteilt: Bühnen- und Kletterbereich, Halle 1 für Kreativsport, Inklusionssport und Multifunktion, Halle 2 für Ballsportarten“.

 

Gemäß Leitfaden sollte vom Bezirksamt Wandsbek bis Leistungsphase (LPH) 1 mit hauptnutzenden Vereinen oder nach sportartenspezifischen Anforderungen die bauliche Ausstattung inklusive der Ausstattungsqualitäten abgeklärt werden. Ggf. sind die Fachverbände oder das Referat Sportinfrastruktur des HSB einzubeziehen.

Dies ist nicht erfolgt, da weitere Informationen dem Bezirksamt Wandsbek nicht vorliegen.

SBH bündelt nach den Hinweisen aller Beteiligter die abgestimmten Bedarfe an den Baumaßnahmen aus dem Schulsport und dem Vereinssport und klärt örtliche Besonderheiten. Anschließend leitet SBH diese Informationen an die Planungsbüros weiter.

In LPH 2 erfolgt über SBH die Vorstellung und Abstimmung der Vorentwurfsplanung. Zum der Abschluss Leistungsphase 2 muss die Finanzierung der Sonderwünsche grundsätzlich geklärt sein. Die „Bauphasen“ der Multifunktionshalle unterteilen sich in insgesamt 9 Leistungsphasen:

Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

Leistungsphase 2 Vorplanung

Leistungsphase 3 Entwurfsplanung

Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (Erstellung Leistungsverzeichnisse)

Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Baubeginn)

Leistungsphase 9 Objektbetreuung (nach Fertigstellung des Bauwerks)

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales mitzuteilen, in welcher Leistungsphase (LPH 1-9) sich das Projekt der Multifunktionshalle Heinrich-Heine-Gymnasium befindet.
     
  2. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, ob nach den Hinweisen aller Beteiligter die abgestimmten Bedarfe an den Baumaßnahmen aus dem Schulsport, dem Vereinssport und die örtlichen Besonderheiten geklärt sind und dem Ausschuss für Soziales das Ergebnis mitzuteilen.
     
  3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, wann die Ergebnisse zum Abschluss der Leistungsphase 2 vorliegen und dem Ausschuss für Soziales mitzuteilen, wie diese Ergebnisse dem Ausschuss für Soziales zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n