Mobilität im Einklang mit dem Wohnungsbau entwickeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.03.2018 (Drs. 20-5669)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 51:
Die Behörde für Inneres und Sport ist im Sinne des Beschlusses nicht die zuständige Fachbehörde.
Die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für das unter Ziffer 1. benannte Gebiet fällt in denZuständigkeitsbereich der BWVI bzw. des LSBG unter Beteiligung des BezirksamtesWandsbek.Verkehrszählungen werden originär und ausschließlich durch die BWVI durchgeführt.
Die Erhebung/Feststellung der tatsächlichen Anzahl von Parkplätzen ist für die polizeilicheAufgabenerfüllung nicht erforderlich, so dass auch hierüber keine belastbaren Zahlen bei derPolizei vorliegen.
Eine Bürgerbeteiligung wird von Seiten der BIS als positiv bewertet. Workshops werden vonden örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden mit Sach- und Fachverstand begleitet.
Aus dem dann vorliegenden Gutachten resultierende Pläne werden von den Straßenverkehrsbehördenauf StVO-Konformität und Verkehrssicherheit im Rahmen der Beteiligungsverfahrengeprüft und bewertet.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1. - 4.:Die im Beschluss, Drs. 20-5669 erwähnte Parkraumsituation ist lokal ausgelöst. Lösungen können hier nur im nachgeordneten bezirklichen Straßennetz erarbeitet und umgesetzt werden.
Dies gilt ebenso für Wegeverbindungen zur Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeiten und Entwicklungspotenziale im Bereich der innerquartierlichen Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad, auch wenn dieser über die Quartiersgrenzen reicht.
Parken, das dazu führt, dass Rettungsfahrzeuge ihre Einsatzorte nur mit Verzögerung erreichen, ist in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeikommissariat zu unterbinden.
Der geplante Bau der U-Bahn mit der Endhaltestelle am Bramfelder Dorfplatz führt nach Auffassung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nicht zu einem erhöhten Pkw-Aufkommen. Vielmehr rechnet die Fachbehörde mit einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Erste Untersuchungen zeigen, dass die Nutzung des Zubringer-Busverkehrs spürbar ansteigen wird. Sollten sich bislang nicht vorhersehbare Parksuchverkehre von ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern im Bereich des Bramfelder Dorfplatzes einstellen, ist dann ggf. Abhilfe zu schaffen.
Die Bramfelder Chaussee ist, wie in dem Beschluss festgestellt, eine der Haupteinfallsstraßen aus den nördlichen Gebieten von Wandsbek und dem dortigen Hamburger Umland. Die Belastung der Bramfelder Chaussee ist seit Jahren weitgehend konstant. Eine besondere Verkehrssituation, die mittels einer Untersuchung aufgearbeitet werden müssten, ist nicht bekannt.
Aus Sicht der Fachbehörde besteht daher aus übergeordneter Sicht keine Notwendigkeit für eine Verkehrsuntersuchung dieses Raumes. Besteht seitens des Bezirks der Wunsch, zur Lösung der kleinräumigen Verkehrssituation eine Verkehrsuntersuchung zu beauftragen, ist die BWVI bereit, diese fachlich zu begleiten.
Die Untersuchung des unterstellten Entwicklungspotentials dieser nördlichen Bereiche und des Umlandes für den ÖPNV übersteigt den Umfang einer örtlichen Verkehrsuntersuchung und kann im Zuge der Verkehrsentwicklungsplanung Hamburg betrachtet werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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