20-3574.1

Mittelstreifen der Gründgensstraße sichern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3574) wurde im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 15.12.2016 beraten und als interfraktioneller Antrag aller Fraktionen des Ausschusses einstimmig beschlossen.

 

Im Rahmen der Planungen zum Busbeschleunigungsprogramm wurde die gesamte Gründgensstraße vom Edwin-Scharff-Ring bis zum Leeschenblick baulich und verkehrstechnisch umgebaut. Auch der Bereich am Einkaufszentrum Steilshoop zwischen der Gründgensstraße / Schreyerring und Gründgensstraße / Cesar-Klein-Ring wurde umgestaltet. Dieser Bereich wurde zu einer Tempo-30-Zone ausgewiesen. Des Weiteren wurde eine Mittelinsel in der Gründgensstraße eingerichtet. Diese soll das Überqueren erleichtern.

 

Bei der letzten Sitzung des Regionalausschusses schilderte die Polizei, dass aufgrund von parkenden PKW auf dem Mittelstreifen der Gründgensstraße sich ein folgenschwerer Unfall ereignete. Durch die parkenden PKWs konnte ein Kind, welches die Gründgensstraße mittels Mittelstreifen überquerte das anfahrende Auto nicht erkennen und wurde von diesem schwer verletzt. Auch das anfahrende Auto konnte durch die parkende PKW das Kind vorab nicht erkennen.

 

Um zukünftig derartige schwerwiegende Unfälle zu verhindern, muss das Abstellen von PKW auf dem Mittelstreifen verhindert werden. Das vermehrte Eingreifen der Polizei mittels Strafzettel hat leider keinen abschließenden Erfolg zur Folge gehabt.

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Behörde wird gebeten

 

  1. zu prüfen, welche baulichen Möglichkeiten bestehen, um das Parken auf dem Mittelstreifen in der Gründgensstraße zu unterbinden.

 

  1. diese Möglichkeiten mit den möglichen Umsetzungszeitpunkten und –kosten dem Regionalausschuss mitzuteilen.

 

Hinweis:

Die in der Innenstadt verwendeten Barrieren werden vom Regionalausschuss begrüßt. Diese sollte in die Prüfung einfließen.

 

Anhänge

keine Anlage/n