Mittelfreigabe für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher*innen für ein Beiratsmitglied des Wandsbeker Bezirks-Seniorenbeirats Drucksachen 20/4361.1, 20/4361.2, 20-6080 und 20-6610
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat € 6.000 aus Mitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen mit dem Zusatz bewilligt:
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur sieht für die Teilhabe behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe die Fachbehörden BASFI bzw. BWFG in der Verantwortung und bittet diese, den Bezirken für die Teilhabe erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):
„Die Zuständigkeit für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Behinderungen in bezirklichen Gremien liegt nicht bei der BASFI. Die BASFI ist fachlich zuständig für Fragen der sozialrechtlichen Teilhabe und Rehabilitation und koordinierend für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für das Thema Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention….“ (s. Anlage)
Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG):
„Die BWFG sieht sich von der Beschlussempfehlung inhaltlich nicht betroffen.“
Aktueller Stand:
Die zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung der Gebärdensprachdolmetscherinnen sind ab dem 2 Quartal 2019 nicht mehr auskömmlich.
Eine Verstärkung der Finanzmittel i.H.v. € 6.000 für den Zeitraum März–Dezember 2019 ist erforderlich.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Soziales und Bildung als Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung beschließen::
Die erforderlichen Mittel i.H.v. € 6.000 zur Finanzierung von Gebärdensprach-dolmetscher*innen werden aus den bereits reservierten Mitteln für Inklusionsprojekte 20-5403 freigegeben.
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