Die Verwaltung wurde gebeten eine Stellungnahme zu dem Ansinnen – Einbau eines Schaurads im Auslaufbecken des Mühlengebäudes im Eichtalpark – abzugeben.
In der Eingabe werden die Kosten für die Umsetzung mit 48.100 Euro Netto angegeben. Zusätzlich werden nicht bezifferte Kosten für die Fundamentierung im Flussbett sowie die baufachliche Begleitung und Baustelleneinrichtung aufgeführt.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
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Die für eine Kostenschätzung geforderte Durchdringungstiefe ist nicht gegeben. Es handelt sich um eine sehr überschlägige Kostenannahme, die Randbedingungen außer Acht lässt. Die genannte Gesamtsumme von 48 Tsd. Euro passt näherungsweise für die werkseitige Herstellung und Lieferung des Wasserrades, also ohne Einbau.
Vergleichbare Maßnahmen hat der Bezirk in den letzten Jahren nicht umgesetzt.
Um eine konkrete Kostenschätzung in Form einer Machbarkeitsuntersuchung zu erhalten, wäre der LSBG oder ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Hierfür wären entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Eine Finanzierung aus der Zweckzuweisung ist nicht möglich.
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Mit den angesetzten Kosten für die vorletzte Position ließe sich gerade einmal der darin enthaltene Rechen herstellen.
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Die Angabe der Kosten für den Kran mit 7.500 Euro werden als nicht ausreichend eingeschätzt (die Summe deckt erfahrungsgemäß für ca. 10 Stunden Krangestellung und ca. 60 Arbeitsstunden).
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Nicht berücksichtigt wurden:
Diese Positionen sind nicht abschließend aufgeführt. Ohne Machbarkeitsstudie/Kostenschätzung kann sich das nicht beziffern lassen. Erfahrungsgemäß können schnell zusätzliche Kosten von 250 Tsd. Euro entstehen:
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Planungskosten für Machbarkeitsuntersuchung und Leistungsphasen
2-9.
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Genehmigungsunterlagen für den Antrag nach § 15 Hamburgisches Wassergesetz (Anlage am Gewässer) inkl. hydraulischer Bewertung der Eingriffe in das Wehr und der Einengung des Gerinnes, Standsicherheitsnachweis auch für den Hochwasserfall, Wasserdargebot für den Betrieb des Schaurades, Betriebs- und Arbeitssicherheit bei der Unterhaltung sowie auch bei unbefugtem Zutritt.
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Klärung ggf. Herstellung der Kampfmittelfreiheit bei Eingriffen in die Gewässersohle.
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Bestandsaufnahme und statische Prüfung der Ufermauer (die im Konzept als „Schutzmauer des Mühlengebäudes“ bezeichnet Mauer, an der das Auflager angebracht werden soll, gehört zum Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft).
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Statische Prüfung der Gewässersohle.
- Baugrundsondierung und -bewertung.
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Bestandsaufnahme am Wehrbauwerk sowie am Nachbargebäude zur Beweissicherung bzgl. etwaiger Schadensersatzansprüche.
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Kosten der Wasserhaltung zur Trockenlegung des Gerinnes während der Voruntersuchungen und der Bauarbeiten.
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Kosten für die Wiederherstellung von Wegen nach Benutzung durch Tieflader, Kranwagen und Baufahrzeuge.
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Sondernutzungsgebühren.
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Baukostensteigerung abhängig von den Untersuchungsergebnissen bzw. Kostenrisiken.
Die Wasserwirtschaft (MR) gibt folgende Hinweise:
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Die Wege im Park sind frisch hergestellt und könnten durch Anlieferung und Baufahrzeuge Schaden nehmen.
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Das Wasserrad würde nur bei größeren Hochwässern funktionieren, da an den meisten Tagen des Jahres das Wasser zur Sicherstellung der Fischwanderung über den Gewässerlauf der Wandse nördlich im Park fließt.
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Um eine Unterströmung hinzubekommen, müsste das Wehr in geeigneter Form umgebaut werden.
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Eine Änderung der Wasserführung hätte Einfluss auf die Durchströmung der Wandse und die Lockströmung für Fische; insofern wäre zu prüfen, ob der Einbau überhaupt genehmigungsfähig ist.
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Die gesonderte Wasserregulierung für den Mühlenantrieb eröffnet komplexe Rechtsfragen zur Übertragung von Staurechten.
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Unterhaltungs- und Haftungsfragen sind zu klären.