20-6415

Mitteilung an den Senat über mangelnde Stellplätze in Wohnungsbauanträgen im Kerngebiet Wandsbek und Forderung nach Wiedereinführung der Stellplatzverordnung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

- In der Sitzung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek am 19.09.2018

- Zur weiteren Beratung einstimmig in den Planungsausschuss überwiesen

Mit Änderung der HBauO vom 28. Januar 2014 wurde die Stellplatzpflicht für Wohnungen und Wohnheime aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt entscheiden die Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang (§ 48 Absatz 1a HBauO).

Im Januar 2018 hat der Senat der Hamburgischen Bürgerschaft die Evaluationsergebnisse zum Wegfall der Stellplatzpflicht im Wohnungsbau mitgeteilt. Danach würden die Bauherrinnen und Bauherrn auch ohne gesetzlichen Zwang Stellplätze in angemessenem Umfang herstellen und die Wiedereinführung einer zwingenden Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen in einer festgelegten Anzahl sei nicht erforderlich.

Die Mitteilung des Senates deckt sich nicht mit den Erfahrungen aus der Regionalpolitik im Kerngebiet Wandsbek. Immer mehr Bauherrinnen und Bauherren reichen Bauanträge zum Bau von Mehrfamilienhäusern im Mietwohnungsbau ein, die kaum oder keine Stellplätze (insbesondere Tiefgaragen) vorsehen. Der Parkdruck im gesamten Kerngebiet ist durch die Nachverdichtung im Wohnungsbau immens gestiegen. Immer häufiger werden entsprechende Bürgerbeschwerden in den Ausschüssen vorgetragen. Es muss umgehend eine Entlastung des öffentlichen Raumes durch die zusätzlichen wohnungsbezogenen Stellplatzbedarfe erfolgen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter möge dem Senat mitteilen, dass im Kerngebiet Wandsbek zu wenig Stellplätze im Rahmen der Bauanträge für Mehrfamilienhäuser im Mietwohnungsbau beantragt werden und fordern, dass die 2014 außer Kraft gesetzte Stellplatzverordnung umgehend wieder beschlossen wird. Der öffentliche Raum des Kerngebietes Wandsbek kann die wohnungsbezogenen Stellplatzbedarfe durch Nachverdichtungen nicht mehr zusätzlich aufnehmen.

Anhänge

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