„Metropolregion Hamburg“ vertritt laut aktuellen Medienberichten mehr als 1000 Kommunen in Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Organisation hat das Konzept „Mobilitätsmanagement“ gestartet und will damit, heißt es, einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätswende leisten. Unter anderem geht es dabei um die Erreichbarkeit beispielsweise von Arbeitsplätzen, Schulen und Gewerbestandorten. Drei Aspekte stehen hier im Fokus, die auch den Hamburger Stadtrand betreffen – insbesondere der Bezirk Wandsbek deckt einen erheblichen Anteil an „Hamburger Stadtrand“ ab.
Aspekt 1 ist das nicht ausreichende und zumeist „die letzte Meile“ gar nicht oder nicht attraktiv abdeckende Angebot des ÖPNV, was für viele Bewohner das eigene Auto derzeit nicht ersetzbar macht. Das betrifft nicht nur die Dörfer im Umland, sondern auch nicht wenige Bereiche am Hamburgischen Stadtrand.
Aspekt 2 ist der steigende Bedarf nach attraktiver ÖPNV-Abdeckung durch - so der Hinweis der Metropolregion Hamburg - immer weniger junge Menschen mit Führerschein. Bundesweit ist laut Statistik die Anzahl an Führerscheininhabern in der Altersklasse 17 - 24 Jahre (also die Altersklasse Berufsausbildung und Berufsstart) zwischen 2010 und 2019 von einer bundesweiten Gesamtzahl von 5 Millionen auf 4,4 Millionen zurückgegangen. Einem attraktiven Alternativangebot zum PKW kommt insofern auch diesbezüglich eine wachsende Bedeutung zu.
Aspekt 3 ist der Pendlerverkehr aus dem Umland in unseren Bezirk Wandsbek, der vermutlich vor allem aus Schleswig-Holstein in die Stadtteile unseres Bezirkes fließt.
Auf der Suche nach „nachhaltiger Mobilität“ werden seitens Metropolregion Hamburg vor allem aufsuchende und Sharing-Mobilitätslösungen angedacht, da - ein Aspekt, den wir auch aus unserer Stadtrand-Problematik kennen - das Nachfragepotential oft zu gering ist, um ein sinnvolles Angebot des ÖPNV zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.02.2022
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufgaben der Landesplanung einschließlich länderübergreifender Planungen und Abstimmungen obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung. Die Behörde bindet die Bezirksämter anlassbezogen ein, z. B. bei der übergemeindlichen Abstimmung von Planungen der Nachbargemeinden, sonstigen Gebietskörperschaften sowie dem Projekt Radschnellwege.
a.) für die Bewohner/innen des Hamburger Stadtrandes/Bezirk Wandsbek hinsichtlich derer Mobilitätsbedarfe?
b.) für die Bewohner/innen des Hamburger Stadtrandes/Bezirk Wandsbek hinsichtlich der Belastungen durch Pendlerverkehre?
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 2 a.) und b.):
Die Fragestellung fällt in die Zuständigkeiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Das Bezirksamt muss sich einer darüber hinausgehenden Bewertung enthalten.
a.) Wie viele Bürger/innen aus dem Umland kommen im Schnitt in der Woche/oder pro Monat aus dem Umland zum Arbeiten nach Hamburg?
b.) Wieviele Hamburger/innen nutzen pro Woche/oder pro Monat die „Pendlerstrecken“ in die gegenläufige Richtung, fahren zu Arbeit oder Ausbildung aus unserem Bezirk ins Umland?
c.) wenn keine Erkenntnisse vorliegen, die für die Verkehrsplanung und gewünschte Mobilitätswende aber von klarer Relevanz wären: Warum liegen dem Bezirksamt Wandsbek solcherart Erkenntnisse nicht vor?
d.) Gibt es mit Blick auf Frage 3c andere, vergleichbare Erkenntnisse zum Pendlerverkehr, den Bezirk Wandsbek betreffend (sowohl als Zielort der Pendler als auch als Durchgangsbezirk zu Zielorten außerhalb des Wandsbeker Raumes?
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 3 a.) bis d.):
Siehe zu 2.
a.) Ist eine solche Studie/Erhebnung aktuell beauftragt?
b.) Ist eine solche Studie/Erhebung bereits ausgewertet?
c.) Ist eine solche Studie/Erhebung in Vorbereitung
- wenn Ja: Wann wird sie starten? Wer führt sie aus?
- wenn Nein: warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 4 a.) bis c.):
Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der zuständigen Stellen wie z. B. der Verkehrsunternehmen, das Angebot im ÖPNV sowie hinsichtlich sonstiger nachhaltiger Mobilitätsangebote zu optimieren. Darüber hinaus wirkt das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf die Optimierung von Mobilitätsangeboten etwa durch den Ausbau der Velorouten, elektrischer Lademöglichkeiten oder die Unterstützung von Sharing- und ähnlichen Angeboten hin.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu den Fragen 2 und 5.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu den Fragen 1, 2 und 5.
Im Übrigen ist das Mobilitätsverhalten in der Bevölkerung nicht unmittelbar durch die Verwaltung steuerbar, sondern u. a. auch von individuellen und gesamtgesellschaftlichen Faktoren abhängig. Nach Kenntnis des Bezirksamtes stehen die zuständigen Polizeikommissariate in engem Kontakt mit den Schulen hinsichtlich der sog. „Elterntaxis“.
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