21-6362

Mellingburger Schleuse: Wasserkraft zur Energiegewinnung nutzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5815.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, ob in der Mellingburger Schleuse und in der Poppenbütteler Schleuse eine Wasserkraftanlage zur Stromerzeugung analog zur Wasserkraftanlage Fuhlsbüttel errichtet werden kann.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:

 

Zur Mellingburger Schleuse:

Bei der Mellingburger Schleuse handelt es sich um die letzte authentisch erhaltene Alster­schleuse des oberen Alsterlaufs. Die Gruppe aus verschiedenen baulichen Anlagen, darunter den Wehren, weiterem technischen Zubehör, Wasserbecken, einem Umlauf ostwärts, begleitenden Befestigungen (Vorsetzen, Spundwände, Mauerwerk, Treppen), Böschungen und Dämmen  entstand in mehreren Bauphasen seit dem 16. Jahrhundert. Es handelt sich nicht um eine Kastenschleuse wie die Fuhlsbüttler Schleuse, sondern um eine Doppelschleuse mit zwei unmittelbar hintereinander platzierten Stauwehren/Stau­schleusen („Obere und Untere Schleuse“). Damit wurde nicht nur der Wasserstand auf schiffbare Höhe angehoben: Erst das Ablassen des Stauwassers brachte den entscheidenden Vort­rieb für die Talfahrt der Lastkähne. Mit dem zweiten Wehr sollte offenbar dem Wasserverlust bei Öffnung des unteren Wehrs begegnet werden.

Es handelt sich bei dieser Schleuse um ein orts-, bau-, technik- und wirtschafts­geschichtlich bedeutendes Kulturdenkmal.

Die mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) besprochene Sa­nierung sieht auch den Bau einer aus Naturschutzgründen notwendigen Fischauf­stiegs­anlage vor. Der Abfluss soll zukünftig hauptsächlich für diese Aufstiegsanlage genutzt werden. Im nächsten Schritt soll durch den LSBG geprüft werden, ob der Betrieb einer Wasserkraftanlage bei – nach Kenntnis des Denkmalschutzamts - nur 1,6 m Gefälle gemeinsam mit dem Betrieb der Fischaufstiegsanlage grundsätzlich überhaupt möglich ist. Ein enormer baulicher Eingriff wie der Bau des Wasserkraftwerks wird gegenwärtig denkmalfachlich als nur schwer zustimmungsfähig eingeschätzt. Es fehlen aber noch Beur­teilungsgrundlagen, die die Eingriffstiefe in das Denkmal darstellen, für eine abschließende Bewertung.

 

Zur Poppenbütteler Schleuse:

Diese Poppenbütteler Schleuse ist kein Kulturdenkmal, eine Stellungnahme der für Denkmalschutz zuständigen Behörde entfällt daher.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Potenzial für Wasserkraftanlagen in Hamburg wurde von der Wasserwirtschaft geprüft und anhand vorgegebener Kriterien, die bundesweit gelten, bewertet. Daraus ergibt sich, dass in Hamburg keine weiteren sinnvoll nutzbaren Wasserkraftpotenziale vorhanden sind, siehe auch Drs. 22/10066.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n