Mehrbedarfe in den Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft - Kontraktergänzung ab dem 01.01.2020
Das im Kontrakt 2019/2020 festgesetzte Volumen belief sich für die EB Hohenhorst, EB Farmsen und EB Poppenbüttel auf 802.224€. Durch die Tariferhöhung in 2019 erhöhte sich der Gesamtansatz innerhalb des Haushaltszeitraumes 2019/2020 auf 825.488€.
Zahlreiche Stufenanstiege einzelner MitarbeiterInnen führten zu einem weiteren Mehrbedarf, welcher zusätzlich bei der BASFI eingeworben wurde.
Dieser Mehrbedarf sowie eine Ergänzung des Kontraktes 2019/2020 sieht eine weitere strukturelle Erhöhung um 50.000€ zur Anpassung an tatsächliche Personalausgaben vor, sodass der neue Gesamtansatz der drei Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft bei 875.488€ liegt.
Die BASFI hat der Erhöhung zugestimmt.
Es werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen, sondern lediglich das Finanzvolumen an den bestehenden Personalkörper angepasst. Individuelle Unterschiede der Erziehungsberatungsstellen, aufgrund von Miethöhen/Personalkosten, sind zu berücksichtigen, sodass es pro EB keine einheitliche Pauschale gibt. Der Gesamtansatz wird wie folgt auf die drei Erziehungsberatungsstellen aufgeteilt:
EB Hohenhorst: 285.000€
EB Farmsen: 288.000€
EB Poppenbüttel: 302.488€
Die Kontraktergänzung gilt ab dem 01.01.2020. Der laufende Kontrakt endet am 31.12.2020.
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.