21-0906

Mehrbedarfe in den Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft - Kontraktergänzung ab dem 01.01.2020

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das im Kontrakt 2019/2020 festgesetzte Volumen belief sich für die EB Hohenhorst, EB Farmsen und EB Poppenbüttel auf 802.224€. Durch die Tariferhöhung in 2019 erhöhte sich der Gesamtansatz innerhalb des Haushaltszeitraumes 2019/2020 auf 825.488€. 

Zahlreiche Stufenanstiege einzelner MitarbeiterInnen führten zu einem weiteren Mehrbedarf, welcher zusätzlich bei der BASFI eingeworben wurde.

Dieser Mehrbedarf sowie eine Ergänzung des Kontraktes 2019/2020 sieht eine weitere strukturelle Erhöhung um 50.000€ zur Anpassung an tatsächliche Personalausgaben vor, sodass der neue Gesamtansatz der drei Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft bei 875.488€ liegt.

Die BASFI hat der Erhöhung zugestimmt.

Es werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen, sondern lediglich das Finanzvolumen an den bestehenden Personalkörper angepasst. Individuelle Unterschiede der Erziehungsberatungsstellen, aufgrund von Miethöhen/Personalkosten, sind zu berücksichtigen, sodass es pro EB keine einheitliche Pauschale gibt. Der Gesamtansatz wird wie folgt auf die drei Erziehungsberatungsstellen aufgeteilt:

 

EB Hohenhorst:  285.000€

EB Farmsen:   288.000€

EB Poppenbüttel:  302.488€

 

Die Kontraktergänzung gilt ab dem 01.01.2020. Der laufende Kontrakt endet am 31.12.2020.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Kontraktergänzung