Mehrbedarfe der Bezirke bei der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 berücksichtigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 (Drs. 20-5866)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und die zuständige Fachbehörde werden ersucht,
Stellungnahme der Bürgerschaftskanzlei:
Der Beschluss wurde per E-Mail am 4. Mai 2018 an die Bürgerschaftsfraktionen weitergeleitet.
Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):
Die BASFI nimmt – soweit es in ihre Zuständigkeit fällt – wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2. der Drs. 20/5866:
Der Senat hat sich auf Grundregeln zur Ausgabenbegrenzung verständigt, um bis zum Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung legt der Senat Eckwerte fest, in deren Rahmen die Fachbehörden ihre Planungen vornehmen. Im Ergebnis dieses Vorgehens ist es der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.
Wie bereits bekannt ist, beabsichtigt die BASFI für den Haushaltplan 2019/2020 eine Erhöhung
der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Umfang von 517 TEUR zu erwirken. Damit sollen die Auswirkungen der Tarif-steigerungen abgemildert werden. Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung wird der Senat im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2018 beschließen.
Zudem beabsichtigt die BASFI, bei den Sozialräumlichen Angeboten im Rahmen der Haushaltseckwerte weiterhin auch Mittel zur Förderung der Integration von Flüchtlingen sowie zur Finanzierung von Integrationsnetzwerken zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Mehrbedarfe bei den Familienteams. Die 2017 mit Sondermitteln (Dr. 21/3692) geschaffenen Integrationsangebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können auch weiterhin mit Hilfe des finanziell aufgestockten Quartiersfonds finanziert werden.
Die finanzielle Ausstattung berücksichtigt die Schwerpunktsetzung der BASFI, die besonderen Wert auf sozialräumlich orientierte Angebote legt. Dies wird in den Globalrichtlinien, zusätzlich im Bereich Kinder- und Jugendarbeit in Ziel- und Leistungsvereinbarungen und im Bereich SAJF in den Kontrakten deutlich. Damit kann in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen und ihre Familien vorgehalten werden, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Im Bereich der Fremdbewirtschaftung SAJF stehen Familien in sozial belastenden Lebenslagen im Zentrum, hier beteiligen die Jugendämter regelhaft die Jugendhilfeausschüsse. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.
Zu 3. der Drs. 20/5866:
Die Instandhaltung und bauliche Instandsetzung von genutzten Gebäuden ist grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus den Rahmenzuweisungen für die Betriebsaus-gaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe zu leisten.
Sofern darüber hinaus ein Teil der von den Bezirksämtern bislang für die Rahmenzuweisungen für Investitionen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erziehung in der Familie angemeldeten Maßnahmen strukturell in den konsumtiven Bereich (Rahmenzuweisungen für Betriebsausgaben) umgeschichtet werden soll, werden die Bezirksämter aufgefordert, einen einvernehmlichen Vorschlag zur Höhe und Verteilung der Umschichtung vorzulegen. Es wird angeregt, dass der Federführer Wandsbek dabei eine koordinierende Funktion übernimmt. Die BASFI würde dann in Abstimmung mit der Finanzbehörde alle Möglichkeiten einer Realisierung ausloten. Die Handlungsmöglichkeiten sind hierbei jedoch durch die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt. In einem doppischen System kann es keine Umwandlung von konsumtiven Mitteln in Finanzmittel und umgekehrt geben. Es handelt sich um zwei getrennte Kreisläufe, zwischen denen nicht hin und her gebucht werden darf (siehe auch 4.3.3 Fachkonzept Haushaltssteuerung).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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