Mehrbedarfe der Bezirke bei der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 berücksichtigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 (Drs. 20-5837.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
I.
Die Bezirksversammlung spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass der Senat bei der Haushaltsplanaufstellung den Bezirk Wandsbek in die Lage versetzt, seine Aufgaben wahrnehmen zu können und folgende Mehrbedarfe des Bezirks berücksichtigt:
II.
Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss zu Bedarfen, die sich aus der Optima Drucksache ergeben (Drs. 20/5675).
III.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich ebenfalls mit Nachdruck für diese Forderungen der Bezirksversammlung beim Senat einzusetzen.
Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zu I.1.:
Der Senat hat sich auf Grundregeln zur Ausgabenbegrenzung verständigt, um bis zum Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung legt der Senat Eckwerte fest, in deren Rahmen die Fachbehörden ihre Planungen vornehmen. Im Ergebnis dieses Vorgehens ist es der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.
Wie bereits bekannt ist, beabsichtigt die BASFI für den Haushaltplan 2019/2020 eine Erhöhung
der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Umfang von 517 TEUR zu erwirken. Damit sollen die Auswirkungen der Tarif-steigerungen abgemildert werden. Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fort-schreibung der Finanzplanung wird der Senat im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2018 beschließen.
Zudem beabsichtigt die BASFI, bei den Sozialräumlichen Angeboten im Rahmen der Haushaltseckwerte weiterhin auch Mittel zur Förderung der Integration von Flüchtlingen sowie zur Finanzierung von Integrationsnetzwerken zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Mehrbedarfe bei den Familienteams. Die 2017 mit Sondermitteln (Dr. 21/3692) geschaffenen Integrationsangebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können auch weiterhin mit Hilfe des finanziell aufgestockten Quartiersfonds finanziert werden.
Die finanzielle Ausstattung berücksichtigt die Schwerpunktsetzung der BASFI, die besonderen Wert auf sozialräumlich orientierte Angebote legt. Dies wird in den Globalrichtlinien, zusätzlich im Bereich Kinder- und Jugendarbeit in Ziel- und Leistungsvereinbarungen und im Bereich SAJF in den Kontrakten deutlich. Damit kann in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen und ihre Familien vorgehalten werden, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Im Bereich der Fremdbewirtschaftung SAJF stehen Familien in sozial belastenden Lebenslagen im Zentrum, hier beteiligen die Jugendämter regelhaft die Jugendhilfeausschüsse. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche verteilt wer-den, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien (BKM) zu I.2.:
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 waren substanzielle Erhöhungen der Rahmenzuweisungen im Bereich Stadtteilkultur verbunden: Es konnte eine Steigerung des Ansatzes um insgesamt 800.000 Euro realisiert werden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 wurde der Ansatz in 2018 für Wandsbek um 148.000 Euro erhöht. Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird die Steigerung des Ansatzes für die Stadtteilkultur um jährlich 1,5 % fortgeschrieben. Zur Schlüsselung des erhöhten Ansatzes hat die Behörde für Kultur und Medien ein Abstimmungsverfahren durchgeführt und im Ergebnis Einvernehmen mit allen Bezirksamtsleitungen erzielt.
Unabhängig davon setzt sich die Behörde für Kultur und Medien weiterhin für einen bedarfsgerechten Mittelansatz in der Hamburger Stadtteilkultur ein und macht dabei auch auf spezifische Bedarfe einzelner Bezirke aufmerksam.
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):
Die Bedarfe der Bezirksämter sind der Finanzbehörde nicht erst durch die umfassenden Beratungen in den Behördenverhandlungen zur Haushaltsveranschlagung 2019/2020 bekannt. Die Sicherstellung der bezirklichen Ressourcenausstattung zur Wahrnehmung der vielfältigen und wichtigen bezirklichen Aufgaben hat für die Finanzbehörde hohe Priorität. Die ministeriell zu-ständigen Fachbehörden haben im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortverantwortung - hier die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – für am Bedarf orientierte Zuweisungen u.ä. zu sorgen. Die beiden Fachbehörden beantworten die Punkte I. 1. und I.2. entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit separat.
Zu. I.3.:
Nach der für die Bezirksämter geltenden Dienstvorschrift Stellen- und Personalangelegenheiten vom 9. Dezember 2014 kann das Bezirksamt Wandsbek entsprechend seiner Entscheidungs-befugnis Stellen bewerten.
Soweit die Folgen Stellen nach den Regelungen in Nr. 1.2 der genannten Dienstvorschrift betreffen, ist für den Tarifbereich das Einvernehmen mit den anderen Bezirksämtern herzustellen. Für Dienstposten von Beamtinnen und Beamten und für Planstellen ist nach den Regelungen gemäß Nr.2 ff. eine Entscheidung der Dienstpostenbewertungskommission herbeizuführen.
Ist eine Einigung für eine Stelle im Tarifbereich bzw. für einen Dienstposten erzielt, obliegt es dem zuständigen Beauftragten für den Haushalt des Bezirksamtes, eventuelle finanzielle Aus-wirkungen in das Haushaltsaufstellungsverfahren aufzunehmen.
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet zu III. wie folgt:
Der Bezirksamtsleiter und seine Vertreter haben bereits in verschiedensten Runden die entsprechenden Mehrbedarfe deutlich zur Sprache gebracht.
Unter anderem in:
• den Fachlichen Vorabstimmungen zur Haushaltsaufstellung 2019 / 2020 mit den jeweiligen Fachbehörden
• dem Abstimmungsprozess zu den Rahmenzuweisungen (Bezirksversammlung und Bezirksamtsleitung)
• den Behördengesprächen Fachbehörden mit Finanzbehörde; Bezirksämter mit Finanzbehörde
• in verschiedenen Sitzungen der Bezirksamtsleitungen mit der Behördenleitung der Finanzbehörde
• in Präsidiumsgesprächen des Finanzsenators mit den Bezirksamtsleitungen.
Die entsprechenden Bedarfe wurden hinlänglich und deutlich kommuniziert. Jedoch hat die Bezirksamtsleitung keinen direkten Einfluss auf die Vorgaben des Senats und die Veranschlagung der Fachbehörden. Im Rahmen der Senatsberatungen zur Haushaltsaufstellung 2019/2020 werden die Bezirksamtsleitungen erneut auf eine erforderliche bessere Mittelausstattung hinweisen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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