Mehr Tempo 30 in Wandsbek ermöglichen - Hamburger Richtlinie (HRVV) überarbeiten Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0746)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und Behörde
für Inneres und Sport) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Vielmehr soll die Sachprüfung im Vordergrund stehen, die den möglichen Sicherheitsgewinn durch Tempo 30 vor Ort mit Folgen wie zu erwartenden Fahrzeitverlusten im ÖPNV abwägt;
Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu dem o.g. Beschluss Folgendes mit:
Eine Anpassung der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) befindet sich zurzeit - auch unter dem Aspekt der Bustaktung - in der Prüfung. Ein Prüfergebnis liegt noch nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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