Mehr Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum Debattenantrag der CDU-Fraktion
Gemäß des in der Bürgerschaft beschlossenen Antrags 21/6765 zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Reinigung und Pflege im öffentlichen Raum soll die Stadtreinigung Hamburg (SRH) künftig allein für die Sauberkeit zuständig sein. Dies beinhaltet künftig auch das Sauberhalten der Grünanlagen und die Leerung von Papierkörben. Die hierfür in den Bezirken vorgesehenen Mittel sollen dort verbleiben und für eine verbesserte Pflege der Grün- und Erholungsanlagen verwendet werden. Die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben der SRH soll unter anderem durch eine neue Straßenreinigungsgebühr aufgefangen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die zuständigen Behörden werden gebeten,
keine Anlage/n
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