20-3420

Mehr Natur in die Stadt (II) Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Angesichts des verstärkten Wohnungsbaus und der damit einhergehenden zunehmenden Versiegelung von Flächen wird es immer wichtiger, die verbleibenden Grünflächen als Lebensräume für Mensch und Natur zu gestalten. Neben kurzgeschorenen Rasenflächen sollten deshalb verstärkt blütenreiche Wildblumenanpflanzungen angelegt werden. Diese sorgen für mehr Artenvielfalt und erhöhen zudem das Nahrungsangebot für Vögel, Insekten und andere Kleintiere. Darüber hinaus sorgt ein reicher Genpool für die Gesunderhaltung und Anpassungsfähigkeit von Organismen, Arten und ganzen Ökosystemen - auch im städtischen Raum. Dieses Anpassungspotential zu erweitern und aufrecht zu erhalten ist besonders in Zeiten des Klimawandels eine der dringlichen Aufgaben. Überdies wird hier auch mehr CO2 gespeichert als auf kurz geschorenen Rasenflächen, es entstehen so auch wichtige CO2-Senken. Und die Blütenpracht macht die Natur auch im innerstädtischen Raum erlebbar.

Im Februar 2016 haben SPD und Grüne im UGV einen Antrag eingebracht, in dem die Verwaltung gebeten wurde, Vorschläge für Flächen und Prognosen für die Kosten zu erstellen. Inzwischen liegt eine umfangreiche Liste von möglichen Flächen vor. Die Regionalausschüsse haben sie gesichtet und eine Priorisierung vorgenommen. Was jetzt noch fehlt, sind Gelder, damit es mit der Umsetzung losgehen kann. Aus dem „normalen“ Haushaltsetat  ist das leider nicht zu leisten, deshalb bitten wir die Bezirksversammlung:

 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

1. Für die Anlage und Pflege von naturnah gestalteten Blühflächen werden 100.000 Euro aus den aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) (Maßnahmen-Nr. 3-22103010-00001.01) reserviert.

 

2. Es soll ausschließlich zertifiziertes gebietsheimisches Saatgut (VWW-Regiosaaten) zum Einsatz kommen (Saatguthersteller sind beim Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. gelistet)

 

3. Die Auswahl der Flächen erfolgt durch den Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit in Absprache mit der Verwaltung. Dabei sind die Vorschläge aus den Regionalausschüssen zu berücksichtigen. Eine möglichst paritätische Verteilung auf die fünf Regionalbereiche ist anzustreben.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n