20-2398.1

Mehr Natur in die Stadt Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-2398) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 23.02.2016.

 

-          Einstimmig beschlossen.

 

 

Natur in den Städten wird immer wichtiger: als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, als Erholungsraum, zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Schaffung von mehr urbaner Lebensqualität für den Menschen. Zum Schutz der Natur gilt es, die biologische Vielfalt konsequent zu schützen und auch der Entwicklung von Wildnis Räume zu geben. In den Städten gibt es u.a. immer weniger Schmetterlinge und Bienen, letztere sind akut bedroht. Wir halten es für wichtig, dieser Entwicklung durch das Anlegen von Wildblumenflächen entgegen zu wirken.

 

Solche Blühflächen weisen eine hohe biologische Vielfalt auf und bieten Lebensraum und Nahrungsangebot für Vögel, Insekten und andere Kleintiere.

Ein reicher Genpool sorgt für die Gesunderhaltung und Anpassungsfähigkeit von Organismen, Arten und ganzen Ökosystemen - auch im städtischen Raum. Dieses Anpassungspotential zu erweitern und aufrecht zu erhalten ist besonders in Zeiten des Klimawandels eine der dringlichen Aufgaben. Überdies wird hier auch mehr CO2 gespeichert als auf kurz geschorenen Rasenflächen, es entstehen so auch wichtige CO2-Senken.

Artenvielfalt zu erhalten sowie Bewusstsein und Sensibilität für die Natur zu schaffen, kann auch durch kleine Schritte und kleinteilige Lösungen erreicht werden und möglicherweise auch noch einen Nachahm-Effekt für Privatleute erzielen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird deshalb gebeten, nach Standorten zu suchen

 

  1. wo auf öffentlichen Flächen Blühinseln oder streifen geschaffen werden können entweder durch reduzierte Mahd oder auch gezielte Einsaat von heimischen Saatmischungen. Dabei sollte besonders auf Eignung als Schmetterlings - und Bienenweide geachtet werden.
  2. wo es möglich ist, vegetationsfreie Flächen z. B. nach Baumaßnahmen als Sukzessionsflächen zu nutzen
  3. sowie anhand von drei Vorschlägen eine Prognose über die Kosten der Herstellung und der langfristigen Pflege abzugeben

 

Infrage kommen z. B. Parks und andere öffentliche Grünanlagen sowie Flächen des Straßenbegleitgrüns (Verkehrsinseln, Kreisel, Randstreifen)

 

Die Ergebnisse mögen dem UGV vorgestellt werden.

 

Anhänge

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