Medizinische Prävention Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.12.2017 (Drs. 20-5269)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu berichten, auf welche Weise und in welcher Höhe, Mittel für Erste-Hilfe-Schulungsmaßnahmen in Kitas, Schulen, Sportvereinen, sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Freizeitgestaltung und in Betrieben der Träger im Bezirk Wandsbek zur Verfügung gestellt werden können.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Präventionsgesetz ist seit 01/2016 in Kraft. Zur Umsetzung auf Landesebene wurde eine Landesrahmenvereinbarung (LRV) geschlossen, im März 2017 nahm die Geschäftsstelle zur Umsetzung der LRV ihre Arbeit auf. Geplant ist, dass Projekte, die die Kriterien der Vorgaben der LRV erfüllen, dort Förderung beantragen können.
Eine bessere Verankerung der Kenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen in allen Altersgruppen der Bevölkerung ist sinnvoll. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt jährlich ein finanzielles Kontingent zur Verfügung, das für die Schulung von Kindern und Jugendlichen von Schulen abgerufen werden kann.
Um den geschilderten Verlauf bezüglich der Umsetzung der LRV nicht abwarten zu müssen, wird die Verwaltung wie folgt vorgehen:
In einer bezirklichen Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wird ein Kurs eines noch auszuwählenden gemeinnützigen Anbieters geplant und durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Auswertung der Ergebnisse, um herauszufinden, ob das Format angenommen wird, welche Altersgruppen profitieren und welchen Nutzen es hat. Hierüber wird die Bezirksversammlung über ihren Fachausschuss unterrichtet. Abhängig von diesen Ergebnissen wird anschließend ggfs. ein größeres Projekt auch für die anderen bezirklichen Einrichtungen der OKJA zur Förderung nach dem Präventionsgesetz beantragt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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