Masterplan Active City (MPAC) zu barrierefreie Hallen / Standorte in den Bezirken
Der HSB hat sich zusammen mit dem BRSH kurzfristig und in der Zusammenarbeit mit allen Bezirken, Finanzbehörde, Senatskanzlei, Schulbau Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung und Landessportamt ein Bild über die Nutzerbedarfe zu den MPAC Standorten für vollumfängliche, barrierefreie Dreifeldsporthallen gemacht. Hierzu haben sich Vertreter der genannten Behörden am 10.11.2016 beim HSB zu einem Runden Tisch zusammengesetzt. In der Runde konnte festgestellt werden, dass es zu den in der Arbeitsfolge als nächstes anstehenden Standorten STS Horn (BA Mitte) und Otto Hahn Schule (BA Wandsbek) keine Nutzer gibt. Würden diese Hallen vollumfänglich barrierefrei erstellt werden, würden anschließend keine Rollstuhlsportler diese Hallen nutzen. Die Rollstuhlsportler, für die diese Standorte gedacht sind, sind bereits mit Standorten versorgt. Im Detail sind Abstimmungen zu vorhandenen Rollstuhlsporthallen zu treffen, wie die Halle Eckernförder Straße (BA Altona) und die private Inselsporthalle (Wilhelmsburg, BA Mitte). Diese Standorte können und sollen in anstehenden Bedarfsermittlungen zu inklusiven Hallenstandorten einbezogen werden.
Zur Befriedigung der politischen Anregung aus dem Koalitionsvertrag, den inklusiven Sport in Hamburg zu fördern, gilt es den enormen Bedarfszuwachs im Bereich des Rehasports zu decken. Zum Vergleich: Im Bereich des Rollstuhlsports zählen wir in Hamburg aktuell stabile rund 240 Personen. Im Bereich des Rehasports können wir momentan von rund 15.000 Personen ausgehen, Tendenz steigend. Dieser Bedarfszuwachs liegt unter anderem in dem seit 2003 bestehenden gesetzlichen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung begründet. Diese zu dem „normalen“ Sportangeboten hinzukommenden Sportbedarfe können nicht über die bereits gefüllten öffentlichen Sporthallen gedeckt werden. Somit ist fachlich eine Öffnung des MPAC-Programms zu Gunsten von inklusiven Gymnastikhallentypen angezeigt. Für den Rehasport sind Dreifeldhallen (Otto-Hahn-Schule), auch wenn sie barrierefrei gestaltet werden, ungeeignet.
Im Bereich inklusiver Teilhabe über den Sport und Rehasport hat sich in den letzten Jahren viel entwickelt. Der Ansatz der sieben vollumfänglich, barrierefreien Dreifeldsporthallen sollte daher in Gänze überdacht werden und eine nutzergerechte Bedarfsplanung bezirksübergreifend weitergeführt werden, um sowohl die benötigten Hallentypen als auch die Hallenstandorte gemeinsam zu definieren.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Kenntnisnahme gebeten.
HSB: Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen
Stellungnahme des BRS Hamburg zur Sportstättensituation in Hamburg
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