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Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 115 vom 24. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 13) Kleine Anfrage vom 04.02.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 115 wird in Position 5.15.4 folgendes aufgeführt:

„Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem reinen Wohngebiet das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindliche Flurstück 6383 (Stellau) der Gemarkung Alt-Rahlstedt zugeordnet (vgl. § 2 Nummer 15). Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Reinen Wohngebiet durch den Neubau von Reihenhäusern werden außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden durch Maßnahmen zur Renaturierung der Stellau im Bereich des Freibades Rahlstedt, ca. 1000 m südöstlich des Plangebietes. Hier war auf dem Flurstück 6383 der Gemarkung Altrahlstedt in den 60er Jahren ein etwa 140 m langer Flussabschnitt verrohrt worden. Die Öffnung des Gewässers bewirkt eine Verbesserung der Gewässerökologie über diesen Abschnitt hinaus (Anlage 2). Diese Maßnahme wird von der Stadt Hamburg durchgeführt; die Höhe der durch den Vorhabenträger zu erstattenden Kosten ist in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. 

Auf den mit (Z 1) bezeichneten Gemeinbedarfs- (Schule) sowie Weideflächen ist die Herkules-Staude zu beseitigen (vgl. § 2 Nummer 16)

Die Flächen sind ehemalige Versuchsflächen des Garten- und Landschaftsbaus und großflächig im Bodenaufbau gestört. Es finden sich hier Bodenlager und kleinflächige Versiegelungen mit verschiedenen Bodenbelägen, die aufzunehmen sind. Als Problem ist der flächendeckende Bewuchs mit der HerkulesStaude, auch Riesen-Bärenklau genannt, zu sehen, die sich erfolgreich über Samen vermehrt und eine Nutzung des Geländes in vielfacher Hinsicht nicht zulässt. Da diese Pflanze durch ihr Gift zudem beim Menschen zu schweren Verletzungen führen kann, ist die Bekämpfung ihrer Ausbreitung ein übergeordnetes Ziel der Landschaftspflege. Zur Pflege und Entwicklung des Bodens ist daher die Sanierung der betroffenen Flächen, bei der auch das Samenreservoir im Boden durch besondere Maßnahmen unschädlich gemacht werden muss, und die Herrichtung dieser Flächen als Grünland erforderlich. Die Maßnahme wird der Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) zugeordnet.“  

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  15.02.2016

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden wann durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden noch nicht durchgeführt?

2.1 wenn die Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden, welche Gründe lagen vor, die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht durchzuführen?

 

Zu 1. 2. und 2.1.:

Für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt wurde 2005 eine Machbarkeitsstudie mit Vorplanung erstellt. Mehrere Faktoren führten zur Verzögerung der Planung, die in 2016 weiter geführt werden soll:

  • Maßnahmenzuwachs bei den wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie,
  • Bearbeiterwechsel verbunden mit Stellenvakanzen,
  • noch nicht bestehenden Grundstückverfügbarkeit,
  • im Rahmen der Machbarkeitsstudie festgestelltes Umsetzungserschwernis durch Kreuzung einer Fernwärmeleitung und eines Regenwassersiels,
  • erforderliche Aufstockung der aus der Ausgleichszahlung verfügbaren Summe aus Mitteln zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Bekämpfung des Riesenbärenklaus auf der Fläche am Klettenstieg erfolgt seit 2008 unter anderem durch Abdeckung mit einer Folie. Der Bestand wies ursprünglich an die zehntausend Pflanzen auf. Im Jahr 2012 umfasste der Bestand noch mehr als viertausend Pflanzen und wird seitdem im Rahmen der bezirksweiten Bekämpfung des Riesenbärenklaus weiter bearbeitet und beobachtet. Bis 2015 konnte der Bestand auf 64 Pflanzen reduziert werden. Die Dauer der Maßnahme liegt darin begründet, dass die Samen des Riesenbärenklaus bis zu 10 Jahre im Boden keimfähig bleiben können.

 

2.2 in welchem Zeitraum müssen die noch nicht ausgeführten Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden?

 

Hierüber trifft der Bebauungsplan keine Aussage.

 

  1. Welche Bebauungspläne in Rahlstedt sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen worden, weil die Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden?

 

Bebauungspläne werden unabhängig von der Realisierung  des Ausgleichs umgesetzt. Im Stadtteil  Rahlstedt ist der  B-Plan 121 (Gewerbegebiet) teilweise noch nicht realisiert und es fehlt ein Teil der Realisierung  der Ausgleichsforderung, der dann umgesetzt werden kann, wenn das Gewerbegebiet gebaut wird.

 

  1. Warum dauert die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen so lange und welche Konsequenzen hat diese Verzögerung für den Investor?

 

Die Umsetzung von Ausgleichmaßnahmen hängt von vielfältigen Faktoren, u.a. zur Verfügung stehende Ressourcen.  Die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen hat regelhaft keinen unmittelbaren Einfluss auf die Realisierung von Bauvorhaben, da der Investor seine Verpflichtung durch Leistung der Ausgleichszahlung erfüllt hat.  Siehe im Übrigen zu 3., bezogen auf den B-Plan Rahlstedt 115 auch zu 1., 2. und  2.1.

 

Anhänge

keine Anlage/n