Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke und FDP
Aufgrund der Empfehlungen der zuständigen Krisenstäbe wird der Politikbetrieb der Bezirksversammlung auf das Notwendigste beschränkt, um auch von Seiten der Bezirkspolitik dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 zu behindern und die Verwaltung von nicht zwingend notwendigen Aufgaben zu entlasten.
Der Hauptausschuss beschließt aufgrund Eilbedürftigkeit gem. § 15 Abs. 3 BezVG für die Bezirksversammlung wie folgt.
1. Die für den 26.03.2020 und 30.04.2020 terminierten Sitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek werden nicht geladen, für diese Tage wird stattdessen der Hauptausschuss einberufen, er nimmt auch die nicht aufschiebbaren Aufgaben der Bezirksversammlung wahr.
2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Verwaltung werden gebeten, alle nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen bis zum 30.04.2020 abzusagen.
3. Die Fach- und Regionalausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek unterbrechen ihre Tätigkeit bis zum 30.04.2020, ihre Aufgaben übernimmt der Hauptausschuss bis dahin.
4. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, seine Sitzungen und die Sitzungen seiner Arbeitsgruppen bzw. des Unterausschusses auf diejenigen zu beschränken, die zwingend erforderlich und nicht aufschiebbar sind. Die Rechte des Jugendhilfeausschusses bleiben unberührt, er ist in allen, seine Kompetenzen betreffenden Bereiche bei der Entscheidungsfindung zu einschränkenden Maßnahmen zu beteiligen.
5. Die, mit der Drs. 21-0001 eingesetzten vorläufigen Ausschüsse Bauausschuss Wandsbek-Nord und Bauausschuss Wandsbek-Süd nehmen ihre Tätigkeit bis einschließlich zum 30.04.2020 in ihrer bisherigen Zusammensetzung und örtlicher Zuständigkeit wieder auf. Sie übernehmen bis zum 30.04.2020 die Aufgaben der bei den Regionalausschüssen angesiedelten Unterausschüsse für Bauangelegenheiten, die ihre Tätigkeit für denselben Zeitraum einstellen. Die jeweiligen Sitzungen finden zentral am Sitz des Bezirksamtes statt.
6. Die Ausschüsse tagen grundsätzlich weiterhin öffentlich. Die Verwaltung und die Ausschussvorsitzenden werden beauftragt und ermächtigt, geeignete Schutzmaßnahmen bei den Sitzungen umzusetzen, wie zum Beispiel in Bezug auf die Bestuhlung in größeren Abständen und die mögliche zusätzliche/alternative Nutzung der Empore für die Öffentlichkeit.
7. Den Fraktionen der Bezirksversammlung wird empfohlen, die Absage ihrer Fraktionssitzungen zu prüfen.
8. Die in die Bürgerschaft gewählten Mitglieder der Bezirksversammlung werden ersucht, gemeinsam mit ihren jeweiligen Fraktionen zu prüfen, welcher Zeitpunkt für eine Mandatsniederlegung geeignet ist.
9. Die Abgeordneten werden gebeten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob auf Anfragen und Auskunftsersuchen (§§ 24, 27 BezVG) verzichtet werden kann. Soweit möglich, soll der Verwaltung auch mitgeteilt werden, ob auf die Einhaltung der Beantwortungsfristen verzichtet werden kann.
10.Rechte der Abgeordneten, Fraktionen, Ausschüsse, Ausschussvorsitzenden und des Präsidiums der Bezirksversammlung bleiben im Übrigen unberührt. Weitere, das öffentliche Leben im Bezirk einschränkende Maßnahmen, die vom Bezirksamt zu veranlassen sind, werden rechtzeitig vor Inkraftsetzen dem Hauptausschuss kommuniziert. Dieser wird auch über entsprechende Maßnahmen anderer Behörden informiert.
Die zuständige Fachbehörde wird weiterhin ersucht,
11. Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, durch welche Fristen in Bauantragsverfahren (z.B. § 61 HBauO) temporär verlängert werden können, um eine Entlastung der Verwaltung zu erreichen.
keine Anlage/n