Maßnahme: Rückbau /Renaturierung des Sandfangs der Berner Au sowie Neubau der Brücke Kathenkoppel
1. Was wird gebaut und warum?
Der Sandfang Berner Au befindet sich unmittelbar angrenzend an der Fußgängerbrücke
„Kathenkoppel“. Der Sandfang ist ringsum mit Spundwänden eingefasst. Aufgrund der Anordnung des Sandfangs innerhalb des Gewässers aber auch wegen der massiv ausgebildeten Gewässersohle unter der Fußgängerbrücke weist die Berner Au in diesem Bereich keine ökologische Durchgängigkeit auf. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-ERRL) fordert die Erreichung eines guten ökologischen Zustands aller Gewässer. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist vom Bezirksamt Wandsbek beauftragt worden, den Rückbau des Sandfanges und die damit verbundene naturnahe Umgestaltung dieses Bereiches umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt über das PSPElement 2-22403010-00008.09 ("Renaturierung Berner Au").
Die Spundwände des Sandfangs sowie die zugehörige Aufstellfläche mit Zufahrtsrampe werden
entsprechend zurückgebaut und die Böschungen naturnah modelliert. Eine Neuprofilierung des
Gewässerbettes ist nicht vorgesehen. Im Sandfangbereich wird ein Kiesdepot eingerichtet, um die Substratvielfalt in der Gewässersohle zu erhöhen.
Die marode Fußgängerbrücke „Kathenkoppel“ bedarf einer Grundinstandsetzung und soll komplett neu hergestellt werden. Um die baubedingten Nutzungseinschränkungen für den Fuß- und
Radverkehr zu minmieren, wird die neue Fußgängerbrücke zusammen mit dem Rückbau des
Sandfangs baulich umgesetzt. Die Gewässersohle unter der Brücke wird hierbei ebenfalls naturnah umgestaltet. Die Finanzierung zur Erneuerung der Brücke erfolgt durch den LSBG.
2. Wann wird gebaut?
Die Maßnahme wird im Herbst 2016 beginnen und voraussichtlich im Winter 2017 fertiggestellt.
3. Wie ist der Fußgängerverkehr während der Bauarbeiten geregelt?
Die Fußgängerbrücke „Kathenkoppel“ wird während der gesamten Bauzeit gesperrt. Der Fuß- und Radverkehr wird hierfür nördlich der Baustelle auf den bestehenden Parkwegen umgeleitet. Die Anlieferung von Baugeräten und Material erfolgt vom Berner Heewerg über die Parkwege zur Baustelle.
Die Fahrzeuge dürfen auf den Parkwegen nur im Schritttempo fahren und werden von Sicherungsposten begleitet. Die betroffenen Parkwege bleiben während der Baumaßnahme für den Fuß- und Radverkehr erhalten.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.