21-1524

Maskenzwang beenden Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Seit Beginn der sogenannten „Corona Pandemie“ gibt es sehr unterschiedliche Vorgaben der Behörden und des RKI, um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Zu Beginn wurde eindeutig verneint, dass Schutzmasken eine Verbreitung des Virus vermindern könnten. Gleichzeitig wurden Schutzmasken nach China und andere Länder transportiert und keine Produktionskapazitäten in Deutschland geschaffen.

 

Vorgeschädigte Menschen, Personal in Medizin und Altenpflege konnten sich dadurch nicht mit einfachsten Mitteln gegen das Virus schützen. Die Zahl der Todesopfer durch dieses Versagen in der Vorbeugung ist noch nicht überschaubar.

 

Die Zahl der Erkrankten nimmt, wie bei jeder Infektionskrankheit in Deutschland, mit Beginn der warmen Jahreszeit ab.

 

Trotzdem wurde jetzt per Verordnung den Menschen in Hamburg die Verpflichtung auferlegt, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmittel einfache Masken zu tragen.

 

Dies mag in Situationen, in denen man auf Grund der Vorbedingungen sehr enge Kontakte nicht zu umgehen sind (Rush-Hour im Nahverkehr) sinnvoll sein.

 

Im normalen Einkaufssituationen haben die letzten Monate gezeigt, dass die Hamburger sehr wohl in der Lage waren, die notwendigen Abstände  einzuhalten, auch mit Unterstützung durch die Ausschilderungen in den Geschäften.

 

Das lange tragen von nicht ausreichend vorhandenen, überteuerten Masken ist unhygienisch, schädigt die Gesundheit und ist eine große Belastung für das Verkaufspersonal und die Kunden.

 

Die leeren Geschäfte, mit allen ihren gesamtwirtschaftlichen Folgen, zeigen dies deutlich.

 

 Vor diesem Hintergrund möge die BV beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung fordert den Senat auf, zu beschließen:

 

  1. Die strafbewehrte Maskenpflicht wird in Hamburg aufgehoben.
  2. Der Senat empfiehlt, in Situationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, Alltagsmasken zu nutzen.

 

 

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