Markierung der Straße Am Ohlendorffturm an der Lieferantenausfahrt der Martha-Stiftung Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7255.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Grenzmarkierung (VZ 299) an der Straße Ohlendorffturm, an der Ein- und Ausfahrt der Senioreneinrichtung auf dem rechten Fahrbahnrand (auf der Seite der parkenden Fahrzeuge) in Richtung Brockdorffstraße aufgebracht und bei positiver Bewertung umgesetzt werden kann.
Das Ergebnis möge dem Regionalausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommisariat (PK) 38:
PK 382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Die Straße Am Ohlendorffturm befindet sich in einem Wohngebiet in einer Tempo 30-Zone. Das Parken am Fahrbahnrand ist grundsätzlich erlaubt und vor dem Hintergrund der Verkehrsberuhigung auch ausdrücklich gewünscht, Verkehrszeichen sind gemäß Senatsvorgabe so restriktiv wie möglich aufzustellen.
Der besonderen Anliefersituation der Martha-Stiftung wurde bereits durch die jetzige Grenzmarkierung (ebenfalls ein Verkehrszeichen gemäß StVO) Rechnung getragen.
Die Grundinstandsetzung der Buchwaldstraße von Rahlstedter Straße bis Rungholt fand vom März - August 2017 statt, die Baumaßnahme Rahlstedter Straße zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und Hausnummer 159 wurde im April 2016 beendet, somit ist die Ausfahrt aus der Straße Am Ohlendorffturm in Richtung Buchwaldstraße grundsätzlich gewährleistet.
Eine Rücksprache mit der Feuerwehr Wandsbek, Hr Börner, ergab, dass die vorhandenen Rettungswege ausreichend sind.
Sollte die Ausfahrtbreite aus Sicht der Martha-Stiftung ungenügend sein, so ist dieses durch ein entsprechendes Schleppkurvengutachten nachzuweisen und gegebenenfalls ein entsprechender Antrag auf bauliche Veränderung der Zufahrt beim zuständigen Bezirksamt Wandsbek zu stellen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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