Magistralen-Bebauung entlang der Bergstedter Chaussee Antrag der FDP-Fraktion
In Hamburg besteht weiterhin große Nachfrage nach Wohnraum. Nach neuesten Berich¬ten wird der Senat das Ziel, 10.000 Wohneinheiten pro Jahr zu genehmigen, im Jahr 2021 voraussichtlich verfehlen. Etliche größere Bauvorhaben stecken in der Projektentwicklung bzw. auf dem Genehmigungswege fest.
Die FDP möchte mit neuen Ideen dazu beitragen, dass sich Hamburg weiter positiv entwickelt und sich Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt in Zukunft wieder besser austarieren.
Im Rahmen der Regionalkonferenz wurde am 14.12.2020 das Magistralenkonzept in Wandsbek vorgestellt. Im Bezirk Wandsbek sind es die Magistralen M1 (ehemalige B 75) mit den Fokusbereichen FB 1 Eilbek, FB 2 Wandsbek Zentrum, FB 3 Ahrensburger Weg / Holstenhofweg, FB 4 Stein-Hardenberg-Str., die Magistrale M2 mit den FB 5 Bramfeld Süd und FB 6 Bramfelder Drift sowie der Magistrale M3.
Im Fokus dieses Antrags steht die Magistrale M2/Bramfelder Chaussee, deren Untersuchung im Rahmen des Bezirklichen Magistralengutachten jedoch offensichtlich nur den Fokusbereich 5 im südlichen Teil bis zum Bramfelder Dorfplatz einschließt.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist das Ergebnis des Bezirklichen Magistralengutachtens jedoch unvollständig, zumal sich in der nördlichen Verlängerung die Magistrale M2 mit der Saseler Chaussee und der Bergstedter Chaussee bis zur Stadtgrenze anschließt.
Dieser Antrag der FDP-Fraktion betrifft die Bergstedter Chaussee. Schon heute ist die Bebauung entlang der Straße sehr heterogen. Man könnte entlang der vielbefahrenen Straße im Sinne der Grundidee des Magistralenkonzeptes mit Blick auch auf Verdichtungs-Potentiale eine maßvoll höhere Randbebauung zulassen. Solche Gebäude entfalten zudem gegenüber den dahinterliegenden Einheiten einen gewissen Lärmschutz. Probleme mit Verschattung von Nachbargrundstücken sind kaum zu erwarten. In einer überschlägigen Betrachtung ließen sich hiermit mittel- bis langfristig bis zu 100 zusätzliche Wohneinheiten mobilisieren, ohne dass hierfür Grünflächen beansprucht würden.
Der Magistralenabschnitt Bergstedter Chaussee grenzt an die nachfolgend genannten B-Pläne.
Die baurechtlichen Festsetzungen in diesen B-Plänen entsprechen allein aufgrund ihres Alters nicht mehr heutigen Forderungen und Ansprüchen.
Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie in einem vereinfachten Verfahren sämtliche Bebauungspläne, die entlang der Bergstedter Chaussee gültig sind, so geändert bzw. überarbeitet werden können, damit entlang der Straße dort, wo bereits heute Baurecht besteht, das Maß der baulichen Nutzung erhöht, z.B. jeweils durch ein zusätzliches Vollgeschoss ermöglicht wird, ohne dass der einzelne Bauwillige / Investor auf das Instrument der Ausnahmen und Befreiungen angewiesen ist.
keine Anlage/n