21-1421

Luftqualität verbessern und die gesundheitsschädliche Belastung mit Stickoxiden NO2 reduzieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0514)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden um Stellungnahme zur Eingabe „Luftqualität verbessern und die gesundheitsschädliche Belastung mit Stickoxiden NO2 reduzieren“ (Drs. 21-0224) gebeten.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu o.g. Beschluss (Spiegelstriche 1 bis 4 der Eingabe des Bezirkssenioren-Beirats Wandsbek (BSB)) wie folgt Stellung[1]:

 

Zu Spiegelstrich 1:

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und Bahnen ist das Rückgrat der städtischen Mobilität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung sowie zum Hamburger Klimaplan. Ein moderner und attraktiver ÖPNV trägt wesentlich dazu bei, den Umstieg vom eigenen PKW auf Bus und Bahn zu befördern und damit den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Dabei ist insbesondere anzumerken, dass nur ein sehr geringer Anteil der NOx-Emissionen in Hamburg durch Busse verursacht wird.

 

Für alle im Bezirk Wandsbek verkehrenden Busse sowohl der Hochbahn als auch der VHH ist planmäßig mindestens die Abgasnorm EURO V vorgesehen. Um die Schadstoffbelastung insbesondere auf belasteten Straßenabschnitten (wie dem Ring 2) wirksam zu senken, erfolgt eine schadstofforientierte Buseinsatzplanung. Diese besteht darin, emissionsarme Busse vor allem dort einzusetzen, wo die Schadstoffbelastung besonders hoch ist. Im erweiterten Ring 2 wird der Anteil an Hochbahn-Bussen der Abgasnorm Euro VI bzw. emissionsfreier Busse bis zum Jahr 2020 voraussichtlich auf 80 % steigen.

Für die neue XpressBus-Linie X32 der VHH sind planmäßig die modernen Überlandbusse der Baujahre 2018 und 2019 mit Abgasnorm EURO VI vorgesehen. Auf der Metrobus-Linie 29 werden zudem auch emissionsfreie Busse zum Einsatz kommen.

 

Ab dem Jahr 2020 werden ausschließlich lokal emissionsfreie Busse angeschafft und ältere Busse sukzessive ersetzt.

 

 

Zu Spiegelstrich 2:

Hierzu nimmt die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Rahmen einer Eingabe nicht Stellung. Die BIS hat dem Bezirksamt Wandsbek bereits Folgendes mitgeteilt: „[…] zu an die BV adressierten so bezeichneten „Eingaben“ nimmt die Behörde für Inneres und Sport nicht Stellung; sie unterfallen nicht § 27 BezVG“.

 

 

Zu Spiegelstrich 3:

Grundsätzlich ist es Ziel des Senats, den Anteil des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zu erhöhen und damit zu einer Entlastung der Straßen beizutragen. Zu den verkehrspolitischen Schwerpunkten gehören in diesem Zusammenhang vor allem der Ausbau und die Steigerung der Attraktivität des Schienen- und Busverkehrs. Daneben spielen im Bereich des Radverkehrs der Ausbau des Veloroutennetzes oder die Einrichtung von Radschnellwegen in der Metropolregion eine wichtige Rolle. Angebote wie switchh, Carsharing oder das StadtRAD-System wachsen stetig, während On-Demand-Angebote wie MOIA zunehmend die Mobilität ohne Nutzung des eigenen Autos ermöglichen.

Im Rahmen von Straßenplanungen muss der begrenzt zur Verfügung stehende Straßenverkehrsraum jeweils unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Belange – auch des motorisierten Individualverkehrs – aufgeteilt werden.

 

 

Zu Spiegelstrich 4:

Seit Juni 2017 ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg in Kraft. Die im Luftreinhalteplan festgelegten stadtweit wirkenden Maßnahmen sowie die lokal festgelegten Einzelmaßnahmen (bspw. Dieseldurchfahrtsbeschränkungen) entfalten ihre Wirkung und führen zu einer stadtweiten Reduzierung der Stickstoffdioxid-Konzentration (NO2). Die Wirksamkeit lässt sich an den sinkende NO2-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen und an den Hintergrundmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes[2] ablesen. Darüber hinaus bestätigen gutachterliche Prognoseberechnungen die schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m3 Luft.

 

Die gutachterlichen Modellierungen, die im Rahmen der Luftreinhalteplanerstellung 2017 durchgeführt wurden, weisen für den gesamten Bezirk Wandsbek eine Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung für das Prognosejahr 2020 aus. Das schließt auch die in der aktuellen Eingabe benannten Straßenabschnitte an den Kreuzungsbereichen Am Stadtrand - Friedrich-Ebert-Damm, Rodigallee - Schiffbeckerweg, August-Krogmann-Straße - Berner Heerweg, Bramfelder Chaussee - Steilshooper Allee ein.

 

Aktuell besteht kein Anlass, die Wirksamkeit der Maßnahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg, der auch für Wandsbek gilt, anzuzweifeln.

 

Um die modellierten Prognosewerte abzusichern, führt die BUE auch weiter stadtweit punktuelle Passivsammler-Messprogramme zur orientierenden Bestimmung der Stickstoffdioxid-Konzentration durch. Die BUE entnimmt der Beschlussempfehlung den Wunsch nach Durchführung eines weiteren Passivsammlerprogramms zur Nachmessung der eintretenden Reduzierung in Wandsbek. Derzeit sind die uns zur Verfügung stehenden Kapazitäten belegt. Gerne nehmen wir den Bezirk Wandsbek mit auf unsere Prioritätenliste.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n