LSBG-Maßnahme: Farmsener Weg / Karlshöhe / August-Krogmann-Straße / Saseler Chaussee bis Am Luisenhof (bez. Drs. 21-4683) Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4877)
Letzte Beratung: 02.06.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Grundlage der Planungen für den baulich geschützten Radweg an der Karlshöhe war die damalige Einschätzung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie des zuständigen Polizeikommissariats über die Verkehrssituation aus 2018, der zufolge es sich bei der Kreuzung Karlshöhe/Grootmoor um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Insbesondere von rechtsabbiegenden Kfz waren Radfahrende und Zu Fußgehende hinter den Bäumen und dem bewachsenen Wall nur unzureichend sichtbar. Die Verkehrssicherheit stand hier an oberster Stelle und war Grundlage der Planungen. Um auf dem engen Bereich hinter dem Wall Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu vermeiden und Radfahrende besser sichtbar zu machen, sollte der Radweg vor diesem Hintergrund – baulich getrennt vom Kfz-Verkehr durch einen 15 cm hohen Kantstein – auf die Straße hinter den Wall verlegt werden, wofür Platz benötigt worden wäre.
Nach Aussage des zuständigen Polizeikommissariats hat sich die Verkehrssituation auf der Karlshöhe mittlerweile jedoch im Vergleich zu 2018 verändert. Laut Polizei handelt es sich um den Knoten Karlshöhe/Grootmoor nun nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle.
Vor dem Hintergrund der neuen Einschätzung der Polizei zur Verkehrssicherheit und dem Wegfall der Unfallhäufungsstelle besteht jetzt die Möglichkeit, eine neue Abwägung vorzunehmen, bei der der Baumschutz stärker in den Vordergrund rücken kann. Der LSBG kann die ursprünglichen Planungen von 2018 in dem Abschnitt nun überarbeiten, um möglichst viele der alten Bäume zu erhalten.
Sobald diese Überplanungen abgeschlossen sind, wird der LSBG die Nachbarschaft, die bezirklichen Gremien und auch die Öffentlichkeit entsprechend informieren. Dabei werden auch Hinweise aus der Nachbarschaft berücksichtigt.
Über den Verwaltungsweg haben die oben im Beschluss in 2. genannten Schreiben den LSBG lediglich mit geschwärzten Kontaktdaten erreicht. Sie lassen sich also nicht beantworten. Der LSBG hat jedoch auch eine große Anzahl von Schreiben direkt per Brief oder E-Mail erhalten, die er beantwortet hat. Deckungsgleichheit der Absenderinnen und Absender ist dabei anzunehmen. Außerdem steht der LSBG in engem Kontakt mit der Siedlergemeinschaft Carlshöhe e.V., die er über den neuen Sachstand informiert und darum gebeten hat, ihre auch multiplikatorische Funktion in der Nachbarschaft wahrzunehmen und die Information entsprechend breit zu streuen. Dies ist mittlerweile auch geschehen. Darüber hinaus hat die Pressestelle der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bereits die Öffentlichkeit über den neuen Sachstand informiert.
Zur Bepflanzung mit ökologisch wertvollen und insektenfreundlichen einheimischen Gewächsen können mit Verweis auf die neue Situation zurzeit keine Angaben gemacht werden. Nach der bisherigen Planung war vorgesehen, auf dem zukünftigen Grünstreifen standortangepasste Baumarten zu pflanzen. Eine Unterpflanzung mit geeigneten Sträuchern oder Stauden wäre grundsätzlich denkbar gewesen. Die Entscheidung zu den Baumarten und zur Unterpflanzung hätte der LSBG in Abstimmung mit dem Bezirksamt getroffen. Auch für die neue Ausgestaltung wird es eine enge Abstimmung von LSBG und Bezirksamt geben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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