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LKW-Verkehr in der Fritz-Reuter-Straße / Bramfeld

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Die Fritz-Reuter-Straße befindet sich in Hamburg-Bramfeld in einer Tempo 30-Zone, in der die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt und keine Radwegebenutzungspflicht besteht. Durch die parkenden Autos auf der Fahrbahn kommt es an einigen Stellen zu Verengungen. Dadurch fahren sich regelmäßig LKW fest. Erst mit Hilfe der Polizei kann dieser Missstand behoben werden. 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


Die Behörde für Inneres und Sport, Polizeikommissariat 36, nimmt zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung:


 

  1. Ist der Verwaltung die Problematik der festfahrenden LKW in der Fritz-Reuter-Straße bekannt?

Wenn ja, wie reagiert die Verwaltung auf die Problematik?

 

Aufgrund einer Beschwerdelage der Anwohner wurden in dem Jahr 2014 im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Hamburg Wandsbek in dem Straßenzug Anderheitsallee – Fritz-Reuter-Straße umfängliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen. Die Anordnung dieser verkehrsberuhigenden Elemente führte zu einer gewollten Reduzierung des Straßenquerschnittes mit dem Erfolg einer Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus. Durch die notwendige Umfahrung solcher verkehrsberuhigenden Elemente kann es vorkommen, dass Kraftfahrzeuge sich im Begegnungsverkehr teilweise gegenüber stehen und in der ungehinderten Weiterfahrt behindert werden. Dieses ist keine spezielle Problematik in der Fritz-Reuter-Straße, sondern kommt innerhalb einer Wohngebietszone immer mal wieder vor. Meistens regeln die Kraftfahrzeugführer diese Situation alleine durch gegenseitige Rücksichtnahme, ohne dass dadurch ein polizeiliches Einschreiten ausgelöst wird. Kommt es zu solchen Einsätzen werden diese oftmals mit dem Rubrum „polizeiliche Hilfeleistung“ ausgelöst und sind daher nicht recherchierbar. Aus den Erfahrungen der polizeilichen Praxis  kann gesagt werden, dass eine solche Situation in der Fritz-Reuter-Straße nicht häufiger vorkommt, als in anderen eingeengten Wohngebietszonen.


 

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, um das Festfahren von LKW zu verhindern und welche werden von der Verwaltung als Problemlösung präferiert? (Bitte eine entsprechende Begründung für die Entscheidung beifügen.)

Durch verschiedene Verkehrsschauen konnte festgestellt werden, dass der Bereich der Fabriciusstraße von der Hausnummer 328 bis zur Einmündung Fritz-Reuter-Straße dauerhaft durch parkende Kraftfahrzeuge belegt ist. Dieses führt in der Folge dazu, dass Kraftfahrzeuge aus Richtung Steilshooper Allee kommend, links an diesen parkenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren, um gleich danach links in die Fritz-Reuter-Straße abzubiegen und weiter in Richtung Anderheitsallee zu fahren. Der Vorgang des links Vorbeifahrens an den parkenden Kraftfahrzeugen in Höhe der Häuser Fabriciusstraße 328 wird von den Kraftfahrzeugführern häufig dazu genutzt, im weiteren Verlauf des Abbiegevorgangs in die Fritz-Reuter-Straße, die Gegenfahrbahn zu nutzen, auf der ihnen dann jedoch häufig schon Kraftfahrzeuge aus Richtung Anderheitsallee entgegenkommen. Sollte es sich hierbei um LKW handeln, kann die Situation entstehen, die Grundlage der Anfrage ist. Daher ordnete das Polizeikommissariat bereits am 24.04.2015 unter dem Aktenzeichen 036/8V/0269701/2015 ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) in Höhe der Fabriciusstraße 328 bis zur Einmündung Fritz-Reuter-Straße an. Diese Maßnahme wird von dem PK 36 als Problemlösung präferiert, wurde jedoch noch nicht durch das Bezirksamt Hamburg Wandsbek umgesetzt. Auf Nachfrage teilte das Bezirksamt, W / MR 21-05, mit, dass das Haltverbot spätestens in der 2. KW aufgestellt wird, so dass sich dieser beschriebene Umstand entschärfen dürfte.

 

Anhänge

keine Anlage/n