LKW-Parken auf der Rodigallee Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.10.2018 (Drs. 20-6475)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, den in Drs. 20-6467 geschilderten Sachverhalt zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat (PK) 38:
Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Rodigallee wurde am 30.05.2018 durch das PK 38 als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet und folgt einer stringenten Beschilderung, die ihren Ursprung aus dem westlichen Bereich der Rodigallee hat.
Hierzu wurden aktuelle Belastungszahlen herangezogen. Demnach ist die Rodigallee in Richtung stadtauswärts lediglich im Feierabendverkehr deutlich belastet. Um dem Verkehr in Richtung BAB / Schiffbeker Weg mehr Aufstellfläche einzuräumen wurde daher in den Nachmittagsstunden der bisher nicht mit Einschränkungen belegte Bereich ab Am Hohen Feld neu geregelt.
Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage ergibt in dem Streckenabschnitt Rodigallee zwischen der Straße Am Hohen Feld und Schiffbeker Weg keine Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen stehen. Zudem ist ein Fahrstreifenwechsel ein ganz normaler Vorgang im täglichen Straßenverkehr, es gelten die Vorschriften des § 7 StVO.
Generelle Beschwerden des HVV über Behinderungen von Bussen im Linienverkehr liegen nicht vor.
Insofern sind Reglementierungen hier nicht erforderlich und bei strenger Anlegung des durch § 45 (9) StVO gegebenen Rahmens auch rechtlich nicht möglich.
Die geschilderten Begleiterscheinungen, die den LKW-Fahrern zugeschrieben werden, liegen außerhalb der Zuständigkeit des PK 38.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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