20-3449.1

LKW-Hof in Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Bezirk Wandsbek weist eine Reihe von Industrie- und Gewerbebetrieben auf. Diese werden in regelmäßigen Abständen von Lastkraftwagen angefahren. Die Be- und Entladung der Lastkraftwagen verzögert sich häufig. In der Wartezeit nutzen viele Fahrer, in Ermangelung von Alternativen, öffentliche Parkplätze. Der bestehende Parkplatzdruck in den Wohngebieten steigt signifikant. Viele Anwohner müssen nach Alternativparkplätzen suchen. Diese tägliche Suche führt zu vermeidbaren Abgasemissionen.

Es ist angezeigt, entsprechende Alternativparkplätze für LKW zur Verfügung zu stellen. Ein LKW-Rasthof, ggf. mit Toiletten und Duschen, bietet sich an.

 

Daher fragen wir die zuständige Verwaltung:

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und das Bezirksamt Wandsbek antworten wie folgt:

 

Stellungnahme der BIS zur Anfrage:

 

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden haben keine Anordnungen von Verkehrszeichen VZ 314 mit ZZ 1048-12, 13, 14 oder 15 für ausschließlich für LKW vorgesehene Flächen im öffentlichen Straßenraum getroffen. Für die Ausweisung (Bau) von Standflächen, Parkplätzen oder Rasthöfen für LKW ist der Straßenbaulastträger zuständig.

 

 

1.)    Weist der Bezirk Wandsbek ausgewiesene Standflächen für LKW auf?

 

Bezirksamt Wandsbek: Nein.

 

a.)    Wenn nein, ist die Ausweisung von Standflächen für LKW im Bezirk Wandsbek geplant?

 

Bezirksamt Wandsbek: Nein.

 

b.)   Wenn ja, welche Fläche sind dafür vorgesehen?

 

Bezirksamt Wandsbek: Entfällt.

 

2.)    Welche Anforderungen müssen Standflächen für LKW aufweisen?

Es sind zu benennen: Größe, Anbindung, Ausstattung usw..

 

Bezirksamt Wandsbek: Breite 2,5 m sowie erhöhte Anforderungen an den Straßenaufbau. Allgemein sind die Anforderungen geregelt in den Empfehlungen für den ruhenden Verkehr EAR05 und Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen ERS.

 

Anhänge

keine Anlage/n