Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 30.05.2022 auf Erteilung bzw. Verlängerung der Einstweiligen Erlaubnis nach §20 PBefG für die Errichtung der Bus-Sonderlinie 209 als Linienverkehr gem. §42 PBefG ab dem 04.06.2022
Letzte Beratung: 01.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.18
Erläuterung HHA zur Anhörung:
Die Linie 209 soll ab dem 04.06.2022 ausschließlich in eine Richtung, von Bf. Tonndorf bis Bf. Rahlstedt, verkehren.
Die Linien 9 und 608 verkehren ab dem 04.06. in Fahrtrichtung U Wandsbek Markt bzw. S Reeperbahn über den regulären Linienweg. Lediglich die Gegenrichtung ist von der Umleitung betroffen. Da die Linie 9 ab dem 04.06. wieder bis zum Bf. Rahlstedt verkehrt, wird davon ausgegangen, dass in dem Bereich zwischen Bf. Tonndorf und Bf. Rahlstedt weniger Fahrgäste ein- und aussteigen.
Die Linie 608 verkehrt ab Bf. Tonndorf bis Bf. Rahlstedt auf dem selben Umleitungsweg wie die Linie 9. Die Fahrten ab Bf. Rahlstedt weiter bis Großlohe sind unverändert. Die Sonderlinie 209 wartet am Bf. Tonndorf auf die Fahrgäste der Linie 608 und nimmt diese für den Bereich östlich der Tonndorfer Hauptstraße auf. Fahrgäste Richtung stadteinwärts können direkt die Linie 608 nutzen, da der Linienweg gefahren wird.
Die Linie 209 soll lediglich als Ergänzung dienen.
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)
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