21-1353

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 30.03.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linie 177

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)