Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag auf Genehmigung des Weiterbetriebes und Änderung eines Linienverkehrs/Fahrplans zum 13.12.2020 der Linie 271
Die Voraussetzungen nach §13 Absatz 2 Satz 1 PBefG sind derzeit nur bedingt gegeben. Durch die Linienführung über den bisher noch nicht linienmäßig bedingten Abschnitt des Alten Zollwegs, zwischen Berner Straße und Wolliner Straße, ist in diesem Abschnitt die Einrichtung von drei Haltestellen jeweils in Fahrrichtung, sowie die Verlegung der Haltestelle „Alter Zollweg“ in Fahrrichtung Bf. Rahlstedt geplant. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt zuerst in Form der provisorischen Bushaltestellen, die voraussichtlich im November bzw. Dezember 2020 durchgeführt wird. Eine regelhafte endgültige Herstellung der Haltestellen ist voraussichtlich im Jahr 2023/2024 geplant.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Streckeninformation des Antragstellers (nicht-öffentlich)