Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförde-rungsgesetz (PBefG) Antrag vom 11.06.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges und des Fahrplans der Linien 168, 368 und 617
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)
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