21-1713

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförde-rungsgesetz (PBefG) Antrag vom 11.06.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges und des Fahrplans der Linien 168, 368 und 617

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Anschreiben der BWVI, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)