Liegenschaft Lackfabrik Rahlstedt sanieren und entwickeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-6066.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Stellungnahme zum Sachstand Liegenschaft Lackfabrik
Rahlstedt und der Erneuerung der Wandseredderbrücke bei den Fachbehörden einzuholen
und den Stand der Planung Herstellung der Sohlgleite Wandseredder vorzulegen.
2. Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge zeitnah berichtet werden.
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Für das Grundstück Altrahlstedter Kamp 1 steht ein Eigentümerwechsel unmittelbar bevor. Der neue Eigentümer plant auf dieser Fläche den Bau von 14 Reihenhäusern und klärt momentan mit dem Bezirksamt Wandsbek die Umsetzungsmöglichkeiten der Bebauung. Vor der Neubebauung sind die Bodenbelastungen aus der Vornutzung als Lackfabrik vollständig zu entfernen. Dazu hat die BUE mit dem potenziellen Eigentümer einen Sanierungsvertrag aufgesetzt und abgestimmt. Der Sanierungsvertrag wird unterschrieben, sobald die Abstimmungsgespräche zur Neubebauung zwischen dem neuen Eigentümer und dem Bezirksamt zu einem positiven Ergebnis kommen. Die Sanierung des Bodens und die Neubebauung sind für 2019 geplant. Um den Wohnungsbau schneller realisieren zu können, werden die Sanierung des Bodens und die Neubebauung zeitlich unabhängig von der Brückenerneuerung vorgezogen. Der Kaufvertrag und der Sanierungsvertrag werden erst dann wirksam, wenn die Baugenehmigung erteilt wird.
Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) informiert über den Stand der Planungen und die vorgesehenen zeitlichen Abläufe wie folgt:
Die Verhandlungen mit dem Bezirksamt Wandsbek über die Beauftragung des LSBG stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Der LSBG wird die Planung, den Entwurf und die Baudurchführung für den Neubau der Wandseredderbrücke, die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen sowie den Gewässerbau zur Herstellung der Sohlgleite übernehmen.
Unabhängig davon hat der LSBG in einem ersten Schritt bereits die planerischen Voraussetzungen geklärt. Nach aktueller Einschätzung ist aufgrund des Eingriffs in das angrenzende Biotop ein formales planungsrechtliches Verfahren erforderlich. Sofern der erforderliche Grunderwerb zeitgerecht erfolgt, wird der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich rund ein Jahr betragen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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