Lichtsignalanlagen und Radwegebenutzungspflichten in Wandsbek Eingabe vom 26.05.2016
In der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 26.05.2016 hat ein Bürger mündlich sein Anliegen zu o.g. Thema vorgetragen. Der Ausschuss hat das Anliegen als Eingabe aufgenommen und mit der Bitte um Prüfung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Der Petent hat sein Anliegen nochmals per E-Mail konkretisiert.
Folgender Text (E-Mail-Auszug) liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:
„Drucksache XIX-4794 von Ende 2013 enthält eine Liste mit Lichtsignalanlagen (LSA) in Wandsbek, aufgeteilt danach, ob die Signalisierung bereits für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht eingestellt ist.
Für mich von besonderem Interesse ist derzeit die Rodigallee, die ich häufig in ganzer Länge (Bovestraße bis Landesgrenze) als Radfahrer befahre.
Laut Liste fehlen auf meiner Strecke noch mehrere LSA.
Der Knotenpunkt "Rodigallee/Schiffbeker Weg" wurde letztes Jahr (?) erneuert, mutmaßlich wurde in dem Zuge auch die LSA umprogrammiert.
Mir liegt auch eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom PK383 mit Aktenzeichen 038/8V/0875776/2012 von Ende 2012 vor, die Radwegebenutzungspflicht zwischen Jenfelder Allee und Landesgrenze aufzuheben, sobald die LSA umgeschaltet sind.
Diese LSA sind mutmaßlich umgeschaltet, die Radwegebenutzungspflicht ist trotzdem noch ausgeschildert. Hier habe ich [Name redaktionell entfernt] vom Bezirk gefragt, der zuständige Mitarbeiter sei aber gerade im Urlaub.
Durch eine Transparenzanfrage bei den PK 37 und 38 bzw. VD 51 ist mir bekannt geworden, dass für die ausgeschilderte Radwegebenutzungspflicht keine Anordnung vorliegt. Ich gehe davon aus, dass hier ein Rechtsbruch vorliegt. Sonst könnte ja jeder kommen und nach Belieben Verkehrsschilder montieren und entfernen.
Meine Bitten an den Verkehrsausschuss:
- Die Liste aus der Drucksache XIX-4794 aktualisieren.
- Darauf einwirken, dass ausstehende LSA tatsächlich mal umgeschaltet werden.
- Unverzüglich alle Schilder abmontieren, für die keine Anordnung vorliegt, oder die zuständigen Behörden auffordern, neue Anordnungen zu erlassen.
Danke und mit freundlichen Grüßen“
Drs. XIX-4794
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung
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